Abgasskandal: VW muss auch bei 2017 gekauften Passat Schadensersatz leisten

OLG Koblenz 8 U 1956/19 - Urteil vom 03.04.2020

Auch VW-Kunden, die ihr Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, wurden svon VW geschädigt und haben gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 3. April 2020 entschieden, dass der Kläger, der im Oktober 2017 einen von den Abgasmanipulationen betroffenen VW Passat mit dem Dieselmotor EA 189 gebraucht gekauft hatte, Anspruch auf Schadensersatz hat (Az.: 8 U 1956/19). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

 

Dass der Kläger erst 2017, also rund zwei Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals, den Kaufvertrag abgeschlossen hat, ändere an dem sittenwidrigen Verhalten von VW nichts, so das OLG Koblenz. Denn dieses sei auch nicht durch die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung im September 2015 noch durch späteres Verhalten von Volkswagen im Abgasskandal entfallen, führte das OLG aus.

Das Urteil macht auch den Klägern Mut, die im VW-Musterverfahren kein Vergleichsangebot erhalten haben, weil sie ihr Fahrzeug nach dem 31.12.2015 gekauft haben. „Wie das Urteil zeigt, haben sie gute Chancen Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die Ansprüche können noch bis zum 20. Oktober 2020 geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.