Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Abgasskandal auch bei Autokauf 2016

OLG Koblenz 8 U 1351/19 - Urteil vom 13.03.2020

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal können auch dann noch durchgesetzt werden, wenn das Fahrzeug nach Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 gekauft wurde. Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 13.03.2020 einem Kläger Schadensersatz zugesprochen, der einen von Abgasmanipultionen betroffenen VW Touran im Februar 2016 gekauft hatte (Az.: 8 U 1351/19).Obwohl  der Kläger das Fahrzeug erst im Februar 2016 gekauft hat, hafte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz.

Denn das objektiv sittenwidrige Verhalten habe zum Zeitpunkt des Kaufs immer noch angedauert, weil VW die Öffentlichkeit nicht hinreichend über die Abgasmanipulationen informiert habe. Volkswagen habe die Gefahr der Stilllegung des Fahrzeugs nicht offengelegt und bis heute werde das Verhalten bagatellisiert, so das OLG Koblenz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.