VW Beetle erst 2016 gekauft - trotzdem Schadensersatz

OLG Hamm 13 U 149/18

VW hat im Abgasskandal eine erneute Niederlage vor einem Oberlandesgericht hinnehmen müssen. Mit Urteil vom 10. September 2019 hat das OLG Hamm entschieden, dass VW der Käuferin eines VW Beetle Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss (Az.: 13 U 149/18).

Das Besondere an dem Urteil des OLG Hamm: Die Klägerin hatte das Fahrzeug erst im November 2016 gekauft, also etwa ein Jahr nach Bekanntwerden des Abgasskandals.