OLG Dresden: Spieler muss Online-Casino Verluste zurück erhalten

Nach dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun auch das Oberlandesgericht Dresden im Sinne eines geschädigten Verbrauchers geurteilt. Er erhält seine Verluste von einem Online-Casino-Betreiber zurück.

OLG Dresden: Spieler muss Online-Casino Verluste zurück erhalten

Es ist ein richtungsweisendes Urteil im Online-Casino-Komplex: Das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 27. Oktober 2022) hat entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Casinos an einen Spieler 19.250 Euro zurückzahlen muss, die dieser zwischen Juni 2019 und Mai 2020 bei Online-Glücksspielen verloren hatte.

Der Hintergrund: „Die Betreiberin des Online-Casinos hat gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen einen Anspruch auf das Geld, weil sie eben über keine Lizenz für Deutschland verfügte, sondern nur für Malta. Daher hat das Oberlandesgericht Dresden die Rückzahlung des Verlusts bestätigt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Die Argumentation bei dem verbraucherfreundlichen Urteil ist bekannt. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis 30. Juni 2021 verboten. Und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne explizite behördliche Lizenz nicht erlaubt. Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht im Wege, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen hat, stellte das Oberlandesgericht Dresden weiterhin heraus.

Es ist nach dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main das zweite wichtige OLG-Urteil gegen eine Online-Casino-Betreiberin. Das OLG Frankfurt hatte deutlich gemacht, der Rückzahlungsanspruch sei nur dann zu verwehren, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das beklagte Online-Casino müsse diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen. Das bedeutet: Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt.

„Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Dieses Rückforderungsrecht gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Wir haben eine spezielle Website zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:
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