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Dieselskandal Mercedes B 180 - Gericht fordert Gutachten an

LG Frankfurt 2-13 O 177/17

Dieselskandal Mercedes B 180 - Gericht fordert Gutachten an

Mit der Anforderung eines Gutachtens durch das Landgericht Frankfurt bringt „Justitia“ weiter Licht in den Abgasskandal, wo Händler und Hersteller lieber weiter im Trüben fischen würden.

Zum Aktenzeichen 2-13 O 177/17 wurde in einem von Rechtsanwalt Dr. Hartung geführten Verfahren um die Rückgabe eines B-Klasse Mercedes ein Gutachten angefordert. Das Landgericht Frankfurt macht es sich dabei erfreulich einfach. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Beantwortet werden soll nur die Frage, ob der streitgegenständliche Mercedes der B-Klasse mit den realen Emissionswerten der angegebenen Schadstoffklasse 6 entspricht oder nicht!“

Ergibt das Gutachten eine deutliche Abweichung insbesondere bei den Stickoxid-Werten, dann dürfte der PKW auf gerader Linie zurück an die Daimler AG gehen.

Dr. Hartung führt schon dutzende Klagen im sogenannten Beweissicherungsverfahren: „Für uns ist das der Schlüssel zum Erfolg, denn die Argumentation von Mercedes ist ja immer gleich!“

In allen Verfahren erklären die Anwälte der Daimler AG, dass die angebliche Schummel-Software nur dem Schutz von Bauteilen vor Überhitzung dient. Dr. Hartung: „Im aktuellen Verfahren um den Typ B 180 D ist das aber völlig nebensächlich, denn das Gutachten wird zeigen, ob das Auto – wie von uns dargestellt – der angegebenen Schadstoffklasse im Alltagsbetrieb entspricht oder nicht.“

Eine Überschreitung der Grenzwerte wäre ein Mangel, so die Rechtsauffassung des Juristen aus Mönchengladbach: „Wir nehmen mit unserer Gutachten-Strategie damit im Themenkomplex ‚Mercedes im Abgasskandal‘ eine wichtige Rolle ein, insbesondere für die Eigentümer von Mercedes-Modellen, die angeblich nicht in den Abgasskandal verwickelt sind.“

Dr. Hartung ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und steht für eine kostenlose Erstberatung gern zur Verfügung.