Käufer eines VW Tiguan erhält Geld zurück

LG Düsseldorf 1 O 338/18, Urteil vom 09.07.2019

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat für den Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan TDI Schadensersatz durchgesetzt. VW habe den Käufer durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse daher den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten.

Zwar muss sich der Käufer für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsersatz zurechnen lassen. Im Gegenzug habe er aber bereits ab Zahlung des Kaufpreises und nicht erst ab Klageerhebung einen Zinsanspruch. Dadurch fällt die Nutzungsentschädigung kaum ins Gewicht.

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