Illegales Online-Glücksspiel: Spieler erhält von Tipico über 21.000 Euro zurück

EuGH-Entscheidung könnte Signalwirkung haben!

Illegales Online-Glücksspiel: Spieler erhält von Tipico über 21.000 Euro zurück

Ein Spieler hat vor dem Landgericht Hannover erfolgreich die Rückerstattung von mehr als 20.000 Euro erstritten, die er zwischen 2014 und 2020 bei Tipico, einem in Malta ansässigen Online-Sportwettenanbieter, verloren hatte. Das Gericht erklärte die Wettverträge wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 für nichtig – unabhängig von der maltesischen Lizenz des Anbieters. Dieser Fall gehört zu einer Reihe vergleichbarer Verfahren in Deutschland. Zeitgleich wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft, inwieweit Rückforderungsansprüche deutscher Spieler gegenüber EU-lizenzierten Anbietern zulässig sind; die Schlussanträge des Generalanwalts werden am 4. September 2025 erwartet.

Kernpunkt der Auseinandersetzung ist, ob Einsätze und Verluste aus Online-Glücksspielen auch dann erstattungsfähig sind, wenn der Wettanbieter eine EU-Lizenz vorweisen kann. Nach etablierter deutscher Rechtsprechung kommt es ausschließlich auf das Vorliegen einer deutschen Erlaubnis während des jeweiligen Zeitraums an – was bei Tipico nicht gegeben war. Das Landgericht Hannover griff diese Linie auf und erkannte die Forderungen des Klägers sowohl auf Basis des Bereicherungs- als auch des Deliktsrechts an. Die Einwände der Gegenseite, sie habe die Vorschriften erfüllt und der Spieler müsse die Rechtslage gekannt haben, wies das Gericht zurück.

„Mit diesem Beschluss wird erneut deutlich: Der Glücksspielstaatsvertrag sichert den Spielerschutz in Deutschland. Betreiber ohne gültige deutsche Konzession handeln rechtswidrig – und ihre Kunden können ihre Einsätze zurückfordern“, so Dr. Gerrit W. Hartung, Geschäftsführer der auf Verbraucherschutz spezialisierten Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Mönchengladbach, die das Urteil erstritten hat.

Parallel zum hannoverschen Urteil wird vor dem EuGH geklärt, ob nationale Rückforderungsmechanismen mit der im EU-Binnenmarkt garantierten Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind. Während der Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Volker Ramge, betont, eine maltesische Lizenz könne die deutsche Erlaubnis nicht ersetzen, verteidigt Malta seine Regulierungshoheit und verweist auf hohe Schutzstandards. Die EU-Kommission hinterfragt unterdessen die maltesische Vollstreckungsschutzregel „Bill55“ und mahnt einen effektiven Verbraucherschutz an.

„Die Schlussanträge des Generalanwalts am 4. September 2025 könnten wegweisend sein. Sollte der EuGH die deutsche Auffassung bestätigen, erhöht sich das Rückforderungsrisiko für EU-Anbieter ohne deutsche Lizenz weiter“, erläutert Dr. Hartung. Für betroffene Spieler würde damit endgültig klargestellt, dass Verluste aus der Zeit vor der Marktöffnung 2021 nicht schicksalhaft hingenommen werden müssen.