Illegales Online-Glücksspiel: bwin-Betreiber muss über 25.000 Euro an Spieler zurückzahlen

Ein weiteres Urteil bestätigt die Rechte von Spielern gegenüber Anbietern nicht lizenzierter Online-Glücksspiele. Das Landgericht Deggendorf hat die ElectraWorks Limited, Betreiberin der Plattform „bwin“, dazu verpflichtet, einem Spieler Verluste in Höhe von 25.641,46 Euro zuzüglich Zinsen zu erstatten. Grundlage der Entscheidung ist, dass die entsprechenden Glücksspielverträge wegen fehlender deutscher Lizenz rechtlich unwirksam sind.

Illegales Online-Glücksspiel: bwin-Betreiber muss über 25.000 Euro an Spieler zurückzahlen

Mit Urteil vom 28. Oktober 2025 (Az. 33 O 177/24) sprach das Landgericht Deggendorf dem Kläger eine Rückzahlung von 25.641,46 Euro zu. Zusätzlich wurden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. März 2024 sowie die Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.728,48 Euro zugesprochen. Der Kläger hatte zwischen Juli 2018 und März 2020 über die deutschsprachigen Internetseiten „bwin.com/de“ an Online-Casino-Spielen und Sportwetten teilgenommen. Während dieses Zeitraums verfügte der Anbieter jedoch über keine gültige deutsche Erlaubnis für sein Angebot.

Das Gericht stellte deshalb fest, dass die zugrunde liegenden Verträge gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 und § 4 Abs. 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2012 unwirksam sind. Aus dieser Nichtigkeit folgt ein Rückzahlungsanspruch nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß § 812 BGB.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der den Kläger in dem Verfahren vertreten hat, erklärt:

„Für die Durchsetzung der Ansprüche ist entscheidend, dass auf die gesamten Einzahlungen abgestellt werden kann. Wenn der zugrunde liegende Rahmenvertrag nichtig ist, müssen Verbraucher nicht jede einzelne Wette im Detail nachweisen. In der Regel genügt eine vollständige Transaktionsliste.“

Das Gericht bestätigte außerdem die Anwendung deutschen Rechts nach Art. 6 der Rom-I-Verordnung und wies eine anderslautende Rechtswahlklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters zurück. Auch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers änderte nach Ansicht der Richter nichts an der Aktivlegitimation des Klägers. Der Finanzierer trage zwar das wirtschaftliche Risiko des Verfahrens, übernehme jedoch nicht die rechtliche Stellung als Anspruchsinhaber.

In seiner rechtlichen Bewertung stellte das Gericht zudem klar, dass es sich um eine Verbrauchersache handelt und deutsche Gerichte international zuständig sind. Diese Zuständigkeit ergibt sich daraus, dass der Anbieter sein Glücksspielangebot gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet hatte.

Inhaltlich differenzierte die Kammer außerdem zwischen verschiedenen Glücksspielsegmenten. Für Online-Casino- und Automatenspiele galt im streitigen Zeitraum ein vollständiges Internetverbot, während Sportwetten grundsätzlich nur mit behördlicher Genehmigung angeboten werden durften. Selbst wenn ein Teil der Verluste – im konkreten Fall rund 8.901 Euro – auf Sportwetten entfiel, änderte dies nichts an der rechtlichen Bewertung. Mangels deutscher Lizenz seien sämtliche Verträge unwirksam gewesen. Damit greife der zivilrechtliche Rückzahlungsanspruch sowohl für Casino-Spiele als auch für Sportwetten.

„Die Entscheidung stärkt die Rechte von Verbrauchern in zweierlei Hinsicht“, erläutert Glücksspielrechtsexperte Dr. Hartung. „Zum einen bestätigt das Gericht erneut, dass sowohl Online-Casino-Spiele als auch Sportwetten ohne deutsche Lizenz rückabzuwickeln sind. Zum anderen erleichtert das Urteil die Darlegung der Ansprüche, weil die Einzahlungen als maßgeblicher Vermögensvorteil des Anbieters angesehen werden.“

Für betroffene Spieler empfiehlt es sich daher, relevante Unterlagen wie Kontoauszüge, Zahlungsbelege und Spielhistorien sorgfältig zu sichern. Diese Daten bilden in der Praxis eine wichtige Grundlage für die Durchsetzung möglicher Rückforderungsansprüche gegen Anbieter illegaler Online-Glücksspiele.