Illegales Online-Glücksspiel: BGH macht Rückforderungen bei Online-Casinos zum Leitentscheidungsverfahren

Der Bundesgerichtshof wird sich im September 2026 erstmals im Rahmen eines Leitentscheidungsverfahrens grundlegend mit der Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Online-Glücksspiel befassen. Im Mittelpunkt stehen dabei Online-Casinos, virtuelle Automatenspiele und Slots. Sportwettenverfahren bleiben dagegen weiterhin Gegenstand gesonderter europarechtlicher Klärungen vor dem Europäischen Gerichtshof. Für tausende betroffene Spielerinnen und Spieler könnte die angekündigte Entscheidung erhebliche praktische Auswirkungen haben.

Illegales Online-Glücksspiel: BGH macht Rückforderungen bei Online-Casinos zum Leitentscheidungsverfahren

Bundesgerichtshof terminiert Leitentscheidung für September 2026

Der Bundesgerichtshof hat für den 17. September 2026 die mündliche Verhandlung im Verfahren I ZR 216/25 angesetzt und das Revisionsverfahren zugleich gemäß § 552b ZPO zum Leitentscheidungsverfahren erklärt. Solche Verfahren werden ausgewählt, wenn die zugrunde liegenden Rechtsfragen weit über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung für eine Vielzahl weiterer Prozesse besitzen. Genau dies ist bei Rückforderungsansprüchen aus unerlaubtem Online-Glücksspiel der Fall. Im Zentrum steht die Frage, ob Anbieter von Online-Casinospielen Verluste von Spielern zurückzahlen müssen, wenn sie im maßgeblichen Zeitraum nicht über die erforderliche deutsche Lizenz verfügten.

Die nun anstehende Entscheidung dürfte damit erhebliche Signalwirkung für zahlreiche weitere Verfahren zu Online-Casinos, virtuellen Automatenspielen und Slot-Angeboten entfalten. Besonders relevant ist dabei, dass der Bundesgerichtshof die Sache ausdrücklich als eigenständigen Komplex behandelt und von den bislang noch beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Sportwettenverfahren abgrenzt.

Streitfall betrifft maltesischen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis

Nach Angaben der Pressestelle des Bundesgerichtshofs betrifft das Verfahren einen Glücksspielanbieter mit Sitz in Malta, der seine Leistungen über eine deutschsprachige Internetseite angeboten hatte. Der Kläger nahm zwischen dem 25. Dezember 2020 und dem 3. September 2022 an Online-Casinospielen teil und erlitt Verluste in Höhe von 10.092 Euro, die er nun zurückfordert.

Zwar verfügte die Beklagte über eine maltesische Glücksspiellizenz, eine deutsche Erlaubnis lag jedoch im streitgegenständlichen Zeitraum nicht vor. Genau an diesem Punkt knüpfen die bisherigen Entscheidungen der Vorinstanzen an: Sowohl das Landgericht als auch das Berufungsgericht gaben der Klage statt und bejahten einen Rückzahlungsanspruch des Spielers.

Vorinstanzen sehen Glücksspielverträge als nichtig an

Das Berufungsgericht vertrat die Auffassung, dass deutsche Gerichte international zuständig seien und deutsches Recht Anwendung finde. Inhaltlich stützte es die Entscheidung auf § 134 BGB. Danach seien die Glücksspielverträge nichtig, weil das Angebot zunächst gegen das Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrags 2012 verstoßen habe und später jedenfalls die nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erforderliche deutsche Lizenz fehlte.

Darüber hinaus hielt das Berufungsgericht die maßgeblichen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags für unionsrechtskonform. Auch ein Ausschluss der Rückforderung nach § 817 Satz 2 BGB wurde verneint. Damit bewegt sich die Entscheidung im Rahmen der mittlerweile umfangreichen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung deutscher Zivilgerichte zu Online-Casino-Verlusten.

Klare Trennung zwischen Online-Casino und Sportwetten

Von besonderer Bedeutung ist die ausdrückliche Abgrenzung zu Sportwettenfällen. Der Bundesgerichtshof weist in seiner Mitteilung ausdrücklich darauf hin, dass das Verfahren keine Online-Sportwetten betrifft. Für Sportwetten hatte der BGH bereits im Juli 2024 ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet; dieses Verfahren wird dort unter dem Aktenzeichen C-530/24 geführt. Zahlreiche Sportwettenprozesse sind deshalb weiterhin ausgesetzt.

Die nun bevorstehende Leitentscheidung betrifft dagegen ausdrücklich Online-Casinos und virtuelle Automatenspiele. Der Bundesgerichtshof signalisiert damit, dass er diese Fallgruppen rechtlich eigenständig bewerten möchte und nicht zwingend an den Ausgang der Sportwettenverfahren koppelt.

„Der Bundesgerichtshof trennt sehr bewusst zwischen Sportwetten und Online-Casino-Angeboten. Genau diese Differenzierung ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. „Während bei Sportwetten weiterhin die europarechtliche Klärung durch den EuGH im Verfahren C-530/24 aussteht, deutet die Terminierung als Leitentscheidungsverfahren darauf hin, dass der BGH Online-Casino-Fälle unabhängig hiervon entscheiden möchte. Für betroffene Spieler kann das bedeuten, dass Verfahren zu Slots und virtuellen Automatenspielen nicht länger automatisch im Schatten der Sportwettenvorlage stehen.“ Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und ist unter anderem auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Online-Casino- und Sportwettenanbieter spezialisiert.

EuGH-Urteil aus April 2026 spielte offenbar zentrale Rolle

Strategisch bemerkenswert ist außerdem der zeitliche Zusammenhang mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23. Auch dort ging es um Online-Glücksspiel sowie um die unionsrechtliche Zulässigkeit nationaler Verbote und zivilrechtlicher Rückforderungsansprüche. Erst nach dieser Entscheidung griff der Bundesgerichtshof das nunmehrige Revisionsverfahren wieder auf und erklärte es zum Leitentscheidungsverfahren. Gleichzeitig kündigte der BGH an, zahlreiche weitere anhängige Glücksspielverfahren bis zur Entscheidung dieses Leitverfahrens erneut auszusetzen.

BGH-Entscheidung könnte Signalwirkung für tausende Verfahren entfalten

„Aus unserer Sicht liegt die zentrale Botschaft darin, dass der Bundesgerichtshof Online-Casino-Fälle nun gezielt einer höchstrichterlichen Leitentscheidung zuführt“, erläutert Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung. „Das sorgt einerseits für Orientierung, erhöht andererseits aber auch den Erwartungsdruck. Sollte der BGH bestätigen, dass Spielverträge ohne deutsche Erlaubnis nichtig sind und Verluste zurückverlangt werden können, hätte dies erhebliche Auswirkungen für tausende laufende Verfahren. Gleichzeitig muss man berücksichtigen, dass bislang lediglich die Auffassung der Vorinstanz referiert wird. Die endgültige materiellrechtliche Bewertung des Bundesgerichtshofs steht noch aus.“

Verbraucher sollten Verjährungsfragen nicht unterschätzen

Für betroffene Spielerinnen und Spieler bleibt trotz der bevorstehenden Leitentscheidung eine sorgfältige Einzelfallprüfung entscheidend. Maßgeblich sind insbesondere der konkrete Spielzeitraum, die Art des Glücksspielangebots, die Lizenzsituation des jeweiligen Anbieters sowie die vollständige Dokumentation der Zahlungsströme. Darüber hinaus spielen Verjährungsfragen eine erhebliche Rolle. Das Berufungsgericht hatte im Ausgangsverfahren auch Ansprüche aus §§ 852, 823 Abs. 2 BGB geprüft und bejaht, insbesondere für Verluste aus Zeiträumen vor dem 1. Januar 2021.

„Betroffene sollten nicht darauf warten, bis sämtliche Verfahren höchstrichterlich abgeschlossen sind. Die Verjährung läuft unabhängig von der öffentlichen Diskussion weiter“, betont Dr. Hartung. „Wer Ansprüche sichern möchte, sollte seine Unterlagen frühzeitig prüfen lassen und rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen. Gerade im Bereich des Online-Casino-Glücksspiels kann die nun angekündigte Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs erhebliche Auswirkungen auf die weitere Anspruchsdurchsetzung haben.“