Illegale Online-Sportwetten: LG Ravensburg verpflichtet Tipico zur Rückzahlung von 26.380,39 Euro
Das Landgericht Ravensburg hat am 11. September 2025 (Az. 6 O 313/24) Tipico Co. Limited verurteilt, einem Spieler 26.380,39 Euro zurückzuzahlen. Der Kläger hatte in den Jahren 2017 bis Oktober 2020 umfangreiche Einsätze bei Online-Sportwetten getätigt. Das Gericht erklärte die Wettverträge wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 für nichtig und sah die Leistungen des Klägers als ohne Rechtsgrund erbracht an.
Wesentliche Erwägungen: Der Glücksspielstaatsvertrag verfolgt neben der Marktregulierung ausdrücklich den Schutz individueller Vermögensinteressen. Anbieter, die ohne deutsche Erlaubnis tätig sind, können sich nicht mit Verweis auf ausländische Lizenzen entlasten. Deutsche Gerichte sind international zuständig, wenn Internetangebote gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet werden. Einwände wie Verjährung oder fehlende Aktivlegitimation – etwa wegen Prozessfinanzierung – blieben ohne Erfolg.
Bedeutung für Betroffene: Das Urteil hat Signalwirkung für zahlreiche anhängige Verfahren. Es bestätigt, dass Rückforderungsansprüche auch Jahre nach den Einsätzen durchsetzbar sein können – insbesondere unter Berücksichtigung deliktischer Anspruchsgrundlagen und des Restschadensersatzes nach § 852 BGB.