Illegale Online-Sportwetten: Gericht verpflichtet bwin-Betreiber zur Rückzahlung von 20.000 Euro

Das Landgericht Darmstadt hat entschieden, dass die Betreiberin der Plattform „bwin“, die ElectraWorks Limited, einem Spieler Verluste aus Online-Glücksspielen in Höhe von 20.000 Euro zurückzahlen muss. Der Kläger hatte über mehrere Jahre hinweg auf nicht lizenzierten Angeboten des Anbieters gespielt. Da für das Angebot im relevanten Zeitraum keine deutsche Glücksspiellizenz vorlag, erklärte das Gericht die zugrunde liegenden Verträge für unwirksam.

Illegale Online-Sportwetten: Gericht verpflichtet bwin-Betreiber zur Rückzahlung von 20.000 Euro

Mit Urteil vom 25. November 2025 (Az. 8 O 157/25) sprach das Landgericht Darmstadt dem Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß § 812 BGB zu. Der Spieler hatte zwischen März 2016 und Oktober 2020 an Online-Sportwetten sowie Automatenspielen auf Plattformen der Beklagten teilgenommen, obwohl der Anbieter in Deutschland nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte. Neben der Hauptforderung von 20.000 Euro wurden dem Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Mai 2025 zugesprochen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass die zwischen den Parteien geschlossenen Glücksspielverträge wegen eines Verstoßes gegen das Verbot unerlaubten Glücksspiels nach § 4 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2012 nichtig sind. ElectraWorks besaß im maßgeblichen Zeitraum weder eine deutsche Lizenz noch eine gleichwertige Genehmigung, die das Angebot auf dem deutschen Markt hätte legitimieren können. Auch die vorhandene maltesische Lizenz ersetzte nach Auffassung des Gerichts die erforderliche nationale Erlaubnis nicht.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklärt dazu:
„Das Landgericht Darmstadt bestätigt damit die inzwischen gefestigte Rechtsprechung: Verträge über Online-Sportwetten ohne deutsche Lizenz sind unwirksam, und die Anbieter müssen die erhaltenen Einsätze zurückerstatten.“

Besonders wichtig sei aus Sicht von Verbrauchern, dass nicht jede einzelne Wette im Detail nachgewiesen werden müsse. Entscheidend sei vielmehr die Differenz zwischen den gesamten Einzahlungen und den bereits erfolgten Auszahlungen.

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist auf Verbraucher- und Anlegerschutz spezialisiert und setzt bundesweit Ansprüche von Geschädigten gegen Betreiber von Online-Sportwetten- und Online-Casino-Plattformen durch. Rechtsanwalt Dr. Hartung vertrat den Kläger in dem Verfahren erfolgreich vor dem Landgericht Darmstadt.

Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass deutsches Recht nach Art. 6 der Rom-I-Verordnung anwendbar ist, da sich das Glücksspielangebot gezielt an Verbraucher in Deutschland richtete. Auch mehrere Einwendungen der Beklagten blieben ohne Erfolg. So wies das Gericht sowohl den Einwand der Verjährung als auch den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf anhängige EuGH-Verfahren zurück. Nach Auffassung des Gerichts begann die dreijährige Verjährungsfrist erst mit der Kenntnis des Klägers von den rechtlichen Hintergründen seines Anspruchs. Diese Kenntnis habe er erst im Jahr 2022 erlangt.

„Die Entscheidung stärkt die Rechte von Spielern deutlich“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Hartung. „Sie zeigt erneut, dass Anbieter sich weder auf eine angebliche behördliche Duldung noch auf unionsrechtliche Argumente berufen können, wenn sie ohne deutsche Lizenz tätig waren. Wer Online-Glücksspiel ohne entsprechende Erlaubnis anbietet, trägt das volle zivilrechtliche Risiko.“

Spieler, die bei Online-Sportwetten oder Online-Casino-Angeboten ohne deutsche Lizenz Verluste erlitten haben, sollten daher ihre Zahlungs- und Spielhistorien sorgfältig dokumentieren und mögliche Rückforderungsansprüche rechtlich prüfen lassen.