Ihr Elektroauto fährt nicht so weit wie versprochen? – Hilfe vom Anwalt


Ihr Elektroauto erreicht nicht die versprochene Reichweite? Ladeprobleme und Batteriedefekte plagen Sie? Tausende E-Auto-Besitzer fragen sich: Kann ich Schadenersatz fordern und meine Rechte durchsetzen?

E-Mobilität Probleme lösen

E-Mobilität Probleme lösen – so geht es vielen E-Auto-Besitzern

Elektromobilität sollte die Zukunft sein, doch die Realität sieht oft anders aus. Versprochene Reichweiten werden nicht erreicht, Batterien verlieren schnell an Kapazität, Ladevorgänge dauern ewig oder funktionieren gar nicht. Viele E-Auto-Käufer fühlen sich betrogen und stehen mit teuren Fahrzeugen da, die nicht das leisten, was versprochen wurde.

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ihre Rechtsexperten für E-Mobilität:
Kompetente Hilfe bei Elektroauto-Problemen
Spezialisiert auf Verbraucherrechte im Bereich Elektromobilität – mit Fachwissen und Durchsetzungskraft

 

Dr. Gerrit W. Hartung

Dr. Gerrit W. Hartung

Christian Schneider


Rulan M. Dölken


Elektrogate: Ermittlungen gegen VW, Stellantis, Tesla und BYD

Am 21. Februar 2025 hat die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM Ermittlungen gegen vier führende Hersteller von Elektroautos eingeleitet – wegen des Verdachts auf Verbrauchertäuschung bei der Reichweite.

Welche Hersteller stehen im Fokus?

  • Porsche
  • Volkswagen
  • Stellantis (Fiat, Peugeot, Opel, Jeep, Citroën, Alfa Romeo)
  • Tesla
  • BYD

Worum geht es?

Die Untersuchungen drehen sich um bewusst irreführende Reichweitenangaben und Akkukapazitäten bei E-Fahrzeugen.
Den Herstellern werden unter anderem folgende Punkte vorgeworfen:

  • Übertriebene Reichweitenangaben – die Fahrzeuge schaffen in der Realität deutlich weniger als versprochen

  • Versteckte Batteriereserven – ein Teil der Akkuleistung ist nicht nutzbar

  • Software-Drosselung – Reichweite wird nachträglich per Update reduziert, ohne Zustimmung der Nutzer

Razzien bei Autoherstellern

Bereits am 20. Februar 2025 durchsuchte die italienische Finanzpolizei (Guardia di Finanza) die Zentralen der betroffenen Konzerne.

Der Verdacht: massive Verbrauchertäuschung mit Folgen für tausende E-Auto-Besitzer in ganz Europa.

Was das für Sie als Käufer bedeutet:

  • Ein erheblicher Mangel berechtigt Sie dazu, vom Kaufvertrag zurückzutreten, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder Schadenersatz geltend zu machen.
  • Das gilt auch dann, wenn Sie das Fahrzeug bereits genutzt oder staatliche Förderung erhalten haben.
  • Besonders kritisch ist es, wenn Hersteller mit hohen Reichweiten werben, die in der Praxis – insbesondere im Winter oder im Stadtverkehr – nicht ansatzweise erreicht werden.

Porsche Taycan: Probleme mit Reichweite und Technik

Viele Käufer des Porsche Taycan berichten von einer deutlich geringeren Reichweite als ursprünglich angegeben. Während in offiziellen Angaben bis zu 624 Kilometer Reichweite innerorts genannt werden, erreichen manche Fahrzeuge in der Praxis selbst bei sparsamer Fahrweise nur etwa 330 Kilometer. Das entspricht einer Abweichung von über 35 Prozent.

Neben der Reichweite gab es in der Vergangenheit bereits mehrere Rückrufe für den Taycan, unter anderem wegen möglicher Defekte an der Bremsanlage, an der Hochvoltbatterie und am Innenraumheizer.

Gerade bei einem Fahrzeug im höheren Preissegment stellt dies für viele Käufer eine erhebliche Enttäuschung dar. In mehreren Fällen wurden bereits rechtliche Schritte gegen Händler oder Hersteller eingeleitet – unter anderem wegen möglicher Sachmängel.

Wenn Sie selbst einen Porsche Taycan besitzen und ähnliche Probleme festgestellt haben, prüfen wir gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen.

E-Auto im Alltag: Diese Probleme melden Käufer am häufigsten

Viele Besitzer berichten von abweichender Reichweite, Ladeproblemen und technischen Mängeln – hier sehen Sie, welche Marken besonders häufig betroffen sind.

Porsche Taycan
„Bis zu 35 % weniger Reichweite“ – viele Käufer fühlen sich vom Hersteller getäuscht, da die reale Reichweite weit unter den offiziellen Angaben liegt.

Stellantis, VW und BYD
Laufende Ermittlungen in Italien wegen mutmaßlich überhöhter Reichweitenangaben bei E-Autos dieser Hersteller.

Tesla
Häufige Beschwerden über Phantom-Bremsungen („Phantom Braking“) und technische Störungen bei Software und Batterie.

Allgemeine Probleme
Langsame oder fehlerhafte Ladevorgänge, Batterieverschleiß, und im Winter bis zu 30 % weniger Reichweite sind häufige Reklamationen.

Möchten Sie auch Ihre Rechte durchsetzen?

E-Mobilität Probleme: Diese Rechtsmittel stehen Ihnen zur Verfügung

Bei Problemen mit Ihrem Elektroauto haben Sie verschiedene rechtliche Optionen. Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Ansprüche durch:

Wandlung & Rücktritt: Bei erheblichen Mängeln können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und erhalten den vollen Kaufpreis zurück.

Schadenersatz: Bei irreführender Werbung oder Reichweitenproblemen können Sie Schadenersatz für Ihren entstandenen Schaden fordern.

Gewährleistung: Batteriedefekte und Ladeprobleme sind oft Gewährleistungsfälle. Der Hersteller muss nachbessern oder Ersatz leisten.

WICHTIG:Hersteller und Händler werden oft versuchen, Ihre berechtigten Ansprüche abzuwehren. Lassen Sie sich nicht abwimmeln – wir kämpfen für Ihre Rechte!

– Dr. Gerrit Hartung

“E-Mobilität sollte die Zukunft sein, doch viele Verbraucher werden mit unrealistischen Versprechen gelockt. Als Anwaltskanzlei für Verbraucherschutz setzen wir uns entschieden für die Rechte von E-Auto-Käufern ein. Lassen Sie sich nicht täuschen!”

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten zu Ihren E-Auto-Problemen und rechtlichen Möglichkeiten – schnell und verständlich erklärt

Welche Ansprüche habe ich bei Reichweitenproblemen?

Bei mangelhafter Reichweite können Sie Nacherfüllung, Minderung oder sogar Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Wir prüfen Ihren individuellen Fall kostenfrei.

Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?

Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe. Bei arglistiger Täuschung können längere Fristen gelten. Zögern Sie nicht – handeln Sie jetzt!

Welche Unterlagen benötige ich?

Kaufvertrag, Herstellerangaben zur Reichweite, Serviceheft und Dokumentation der Probleme. Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente.

Kann ich auch bei Gebrauchtwagen Ansprüche stellen?

Ja, auch bei Gebrauchtwagen bestehen Gewährleistungsansprüche. Besonders wenn der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war oder verschwiegen wurde.

Jetzt unverbindlich prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung haben

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Ihr Name
Anrede:

So einfach geht’s:

Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegen gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Sie füllen das Formular vollständig aus.
  • Ihr Anspruch wird von uns sorgfältig geprüft.
  • Wir melden uns umgehend bei Ihnen für eine kostenlose Erstberatung.