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Hoher Schadenersatz für Porsche Macan S mit Audi-Motor vom Typ EA897!

Für die Manipulationen am Motor des Typs EA897 der Abgasnorm Euro 6, verbaut in einem Porsche Macan S 3.0 TDI, ist die Audi AG im Dieselabgasskandal einmal mehr wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden.

Hoher Schadenersatz für Porsche Macan S mit Audi-Motor vom Typ EA897!

Die Audi AG muss im Dieselabgasskandal nicht nur regelmäßig für die vielfachen Manipulationen an eigenen Fahrzeugen Schadenersatz leisten, sondern auch für dein Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen in Audi-Motoren, die von anderen Herstellern verbaut werden. Das hat das Landgericht Osnabrück (Urteil vom 19. November 2021, Az.: 5 O 764/21) einmal mehr gezeigt. Das Gericht hat die Audi AG verurteilt, für ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke Porsche des Typs Macan S 3.0 TDI (EA897 der Abgasnorm Euro 6) einen Betrag in Höhe von 40.960.70 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Oktober 2020 zu zahlen und weitere 1.663,90 Euro vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu leisten.

Der Hintergrund: Der Kläger hatte am 8. Mai 2019 den gebrauchten Porsche Macan S 3.0 TDI zu einem Kaufpreis von 48.000 Euro gekauft. Bei Übergabe betrug der Kilometerstand 25.500 Kilometer, zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung waren es 65.756 Kilometer. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte die Beklagte in Bezug auf die Fahrzeuge mit den streitgegenständlichen Motoren dazu aufgefordert, eine nach seiner Auffassung unzulässige Abschalteinrichtung durch Umrüstung zu entfernen.

„Der Kläger hatte vorgetragen, das von ihm erworbene Fahrzeug weise eine unzulässige Abschalteinrichtung auf, da die Motorelektronik erkenne, wenn sich das Fahrzeug auf dem Rollenprüfstand befinde und den Abgasausstoß daraufhin insbesondere in Bezug auf die NOx-Werte reduziere. Die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 6 würden daher nur im Testbetrieb, nicht aber im realen Straßenbetrieb eingehalten. In Kenntnis dieses aus Sicht des Klägers gesetzeswidrigen Zustands hätte er das streitgegenständliche Fahrzeug nicht erworben“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Osnabrück erstritten.

Der Kläger habe laut Gericht mit Nichtwissen bestritten, dass das Software-Update bereits auf sein Fahrzeug aufgespielt worden sei. Trotz Aufspielens des Software-Updates sei das Fahrzeug weiterhin mangelhaft. Die Dauerhaltbarkeit des Fahrzeugs sei insbesondere wegen der Gefahr frühzeitig verstopfter Partikelfilter und einer Versottung der Abgasrückführungsventile gefährdet. Man müsse zudem mit einem höheren Verbrauch von Kraftstoff und dem AdBlue-Zusatzmittel rechnen. Da durch das Update mehr Abgase in den Motor zurückgeführt würden, um den NOx-Ausstoß zu verringern, erhöhe sich zudem zwangsläufig der Rußausstoß. Auch nach Überarbeitung des Fahrzeugs verbleibe daher und wegen der Verbindung des Fahrzeugs mit dem Dieselskandal ein merkantiler Minderwert.

„Im Gegenzug behauptete die Audi AG, das Softwareupdate sei bereits am 16. Januar 2019 auf das streitgegenständliche Fahrzeug aufgespielt worden. Zum Zeitpunkt des Erwerbs habe die Stilllegung des streitgegenständlichen Fahrzeugs daher nicht mehr gedroht und der Kläger habe genau jenes Fahrzeug erworben, das er nach seinem eigenen Vortrag von Anfang an hätte erwerben wollen und die Beklagte habe den Kläger daher auch nicht getäuscht. Neben der von dem KBA gerügten unzulässigen Abschalteinrichtung seien keine weiteren mehr im Fahrzeug verbaut“, erklärt Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Diese Verteidigung hat beim Gericht nicht verfangen. „Durch das Inverkehrbringen des streitgegenständlichen Fahrzeugs hat die Beklagte dem Kläger einen Vermögensschaden zugefügt. Der Kläger hat mit Abschluss des Kaufvertrages kein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug erhalten. Dem Fahrzeug droht ohne das aufgespielte Software-Update die Stilllegung. Ein solches, nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug weist einen geringeren Wert auf als ein technisch einwandfreier Pkw“, heißt es deutlich.