Grauer Kapitalmarkt: Vorsicht vor verlockenden Angeboten

Grauer Kapitalmarkt: Vorsicht vor verlockenden Angeboten

Der Mönchengladbacher Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont, dass im Grauen Kapitalmarkt oftmals der Verlust des eingesetzten Kapitals droht. Es könnten aber Anlagevermittler und -berater haftbar gemacht werden.

Auch wenn die Regulierung des Finanzmarkts weiter voranschreitet und die Aufsichtsbehörden bei Vergehen zu Lasten der Verbraucher nicht zu Späßen aufgelegt sind, unterliegen längst nicht alle Anbieter von Finanzprodukten einer dauerhaften staatlichen Kontrolle oder anders mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gesprochen: „Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, werden kontrolliert und stehen unter staatlicher Aufsicht: Wenn Anbieter keine Erlaubnis der BaFin benötigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, spricht man vom Grauen Kapitalmarkt.“

Ein Rat der BaFin: „Bei Produkten, die dort angeboten werden, sollten Sie besonders vorsichtig sein.“ „Das liegt vor allem daran, dass Produkte des Grauen Kapitalmarkts vor allem häufig dadurch auszeichnen, dass Anbieter mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau locken und zugleich eine sehr hohe Sicherheit versprechen. Aber gerade in Zeiten von historisch niedrigen Zinsen ist es nicht möglich, eine marktüberdurchschnittliche Rendite ohne beziehungsweise mit einem nur sehr geringen Risiko zu erwirtschaften“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Er beobachtet den grauen Kapitalmarkt und dessen Entwicklungen schon lange und hat sich mit seinem Team voll auf den Verbraucherschutz spezialisiert, unter anderem im Betrugshaftungsrecht bei Kapitalanlagebetrug und Regressforderungen gegen Vermittler von Produkten des Grauen Kapitalmarkts.

„Ob Unternehmensbeteiligungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen, Direktinvestments in alternative Anlageklassen wie Minen, Tiere oder Holz oder auch Gold- oder Edelmetallsparpläne. Per se sind diese Investments nicht schlecht, aber Anleger sollten einfach genau hinschauen, bevor sie sich engagieren. Sie sollten Anbieter und Produkte genau prüfen und sich nicht allein von bunten Prospekten und großen Versprechen überzeugen lassen. Kann das Geschäftsmodell die versprochenen Renditen wirklich nachhaltig erwirtschaften? Das ist die Kernfrage“, betont Dr. Gerrit W. Hartung, der den Grauen Kapitalmarkt als Rechtsanwalt auf Verbraucherseite seit langem kennt.

Der Rechtsanwalt stellt zwar heraus, dass kleine und mittlere Anbieter des Grauen Kapitalmarkts oftmals einfach nur die Kosten, die mit der behördlichen Aufsicht verbunden sind, vermeiden wollten und keine betrügerischen Absichten hegten. Aber es gebe, bezieht sich Hartung auf Aussagen der BaFin, eben auch missbräuchliche Geschäftsmodelle, bei denen die Anbieter gezielt Gestaltungen und Vertriebsmethoden wählten, um ohne Erlaubnis- oder Prospektpflicht an das Kapital unerfahrener Kleinanleger zu gelangen und zu ihrem Vorteil in hochriskante Geschäfte zu reinvestieren.

Solange das Produkt die versprochenen Renditen erwirtschafte, komme es selten zu Streitigkeiten zwischen Anlegern und Gesellschaften, weiß Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. „Aber die Erfahrung zeigt, dass viele Investmentmodelle des Grauen Kapitalmarkts gerade nicht nachhaltig sind und oftmals scheitern. Dann droht der Verlust des eingebrachten Kapitals. Und auch im Rahmen einer Insolvenz des Anbieters bleibt in aller Regel nicht annähernd genügend übrig, um die Ansprüche der geschädigten Anleger zu befriedigen.“ Daher ist für den erfahrenen Mönchengladbacher Verbraucherschutzanwalt eine eingehende und vor allem kritische Prüfung der Investmentangebote erste Pflicht von Kapitalanlegern. Wenn es aber doch zu einem Schaden kommen sollte, empfiehlt Gerrit W. Hartung die Prüfung von Schadensersatzforderungen gegenüber Anlagevermittlern und -beratern. Seien die gesetzlich notwendigen Informationspflichten verletzt worden, könnten Schadensersatzansprüche entstehen, die zumindest für eine gewisse finanzielle Kompensation sorgen könnten.

„Dafür bleibt in der Regel aber nur der Klageweg. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist kein Selbstläufer, sodass geschädigte Anleger auf die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt setzen sollten, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen. Mit Schadensfällen im Grauen Kapitalmarkt ist nicht zu spaßen“, warnt Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.