Geld zurück beim Online-Glücksspiel trotz Konzession aufgrund Pflichtverletzung: Rückzahlungspflicht durch Urteil zu nachkonzessionellen Verlusten bestätigt!

Am 28. April 2025 entschied das Landgericht Stendal, dass einem Spieler eine Entschädigung von mehr als 54.000 Euro für Verluste bei Sportwetten mit einem nachträglich konzessionierten Anbieter zusteht. Obwohl das beklagte Unternehmen seit Oktober 2020 über eine deutsche Lizenz verfügte, beanstandete das Gericht Verstöße gegen grundlegende Spielerschutzbestimmungen, wie das monatliche Einsatzlimit und die Verpflichtung zur Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Spieler. Dieses Urteil hat wegweisende Bedeutung für zukünftige Verfahren gegen lizenzierte Anbieter, insbesondere wenn Schutzvorgaben nicht eingehalten wurden.

Geld zurück beim Online-Glücksspiel trotz Konzession aufgrund Pflichtverletzung: Rückzahlungspflicht durch Urteil zu nachkonzessionellen Verlusten bestätigt!

Das Landgericht Stendal hat entschieden, dass ein Glücksspielanbieter auch dann zur Rückzahlung hoher Spielverluste verpflichtet sein kann, wenn er im Besitz einer gültigen deutschen Sportwettenlizenz ist – vorausgesetzt, er hat gegen wesentliche Vorgaben dieser Lizenz verstoßen. Im konkreten Fall handelte es sich um einen Zeitraum ab Oktober 2020, also nach Einführung der Konzession für Sportwettenanbieter in Deutschland. Der Kläger hatte über mehrere Monate hinweg Einsätze geleistet, die das festgelegte monatliche Limit von 1.000 Euro teils erheblich überschritten. Infolgedessen sprach das Landgericht Stendal dem Spieler mehr als 54.000 Euro an Verlusten zu.

„Im Mittelpunkt der rechtlichen Beurteilung stand die Verpflichtung des Anbieters, Spieler zur Selbstlimitierung anzuhalten und bei Überschreitungen deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Das Gericht stellte fest, dass die beklagte Gesellschaft diese Anforderungen nicht erfüllt hatte. Laut den Angaben des Klägers reichte es aus, „ein paar Knöpfe zu drücken“, um das Limit zu erhöhen, ohne dass er Unterlagen oder einen Nachweis seiner finanziellen Situation vorlegen musste. Da die Beklagte diesen Sachverhalt nicht wirksam widerlegte, kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine Pflichtverletzung vorlag“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung, Rechtsanwalt aus Mönchengladbach und Vertreter der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei ist auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisiert und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegenüber Online-Casinos fokussiert. Dr. Hartung hat das siegreiche Urteil vor dem Landgericht Stendal erstritten.

Die Kammer hob besonders hervor, dass das in der Konzession zugelassene Höchsteinsatzlimit von bis zu 30.000 Euro keinesfalls die Schutzpflichten des Anbieters aufhebt. Vielmehr hätten Spieler individuell ein Einsatzlimit festlegen und darüber hinaus ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweislich darlegen müssen. Beides war im vorliegenden Fall nicht geschehen. Das Gericht stellte außerdem klar, dass die entsprechenden Nebenbestimmungen der Konzession sowie die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Absatz 2 BGB zu werten sind. Verstöße gegen diese Schutzgesetze begründen nicht nur ordnungsrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.

Der Kläger hatte geltend gemacht, durch die Verstöße gegen diese Pflichten Vermögensschäden erlitten zu haben, da er Einsätze getätigt hatte, die das monatliche Limit von 1.000 Euro überschritten. Das Gericht folgte dieser Argumentation und sprach ihm den gewünschten Betrag in Höhe von 54.769,21 Euro zu. Zudem wurde die Beklagte zur Freistellung von vorgerichtlichen Anwaltskosten verurteilt. Diese Entscheidung verdeutlicht: Ein Anbieter bleibt auch mit Konzession zur strikten Einhaltung sämtlicher Schutzvorgaben verpflichtet. Werden diese missachtet, haftet er zivilrechtlich für die daraus entstehenden Schäden.

Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung hebt hervor: „Dieses Urteil bietet betroffenen Spielern eine klare Handlungsoption: Selbst wenn ein Anbieter eine deutsche Lizenz besitzt, kann eine Rückforderung von Verlusten erfolgreich durchgesetzt werden – insbesondere wenn Pflichtverletzungen im Bereich der Selbstlimitierung oder der Kontrolle vorliegen. Dadurch verliert das häufig vorgebrachte Argument der Anbieter, sie hätten legal und konzessioniert gehandelt, an Gewicht. Entscheidend ist nicht nur die Erlaubnis selbst, sondern deren konsequente Umsetzung. Genau hier ergeben sich im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung zahlreiche Ansatzpunkte für eine zivilrechtliche Rückforderung.“