Geld von Online-Casinos zurückfordern - achten Sie auf Verjährungsfristen!
Spieler, die in Online-Casinos Geld verloren haben, sollten sich nicht scheuen, den Weg zum Gericht zu gehen, um ihre Verluste einzuklagen. Eingeklagt werden können jedoch nur Verluste, die nicht verjährt sind. Der aktuell geltende Zeitraum beläuft sich auf zehn Jahre.
Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Da die Online-Glücksspielanbieter das Geld aber nicht auszahlen, sollten geschädigte Verbraucher den Weg vor Gericht gehen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 4. April 2022, Az. 23 U 55/21) verdeutlichte, dass ein Online-Casino keinen Anspruch auf das Geld der Spieler habe. Der Grund: Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen. Das folgt § 812 Bürgerliches Gesetzbuch, in dem es unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“ heißt: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“
„Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses zurückfordern. Spieler, die in Online-Casinos Geld verloren haben, sollten sich nicht scheuen, den Weg zum Gericht zu gehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Türen für erfolgreiche Schadenersatzklagen weit geöffnet. Das sollten sich geschädigte Verbraucher nicht entgehen lassen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Er weist aber auch darauf hin, dass die Haftungsfenster nicht in alle Ewigkeiten geöffnet bleiben.
„Eingeklagt werden können nur Verluste, die nicht verjährt sind. Der hierfür aktuell geltende Zeitraum ist zehn Jahre. Das ist eine lange Zeitspanne, in der nach und nach hohe Verluste auflaufen können. So hat das Landgericht Berlin einen Anbieter von Online-Glücksspielen mit Sitz in Gibraltar zur Rückzahlung von fast 63.000 Euro verurteilt. Das Geld hatte ein deutscher Spieler allein von Anfang 2019 bis Mai 2020 bei dem Anbieter verloren. Das zeigt, welche Summen über die Jahre hinweg im Raum stehen können“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
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