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Fiat wieder zu Abgasskandal-Schadenersatz für Wohnmobil verurteilt worden

Wohnmobil-Abgasskandal : Das LG Leipzig hat entschieden, dass Fiat eine nicht erlaubte Abschalteinrichtung in einem Fiat Ducato-Basisfahrzeug verwendet hat, weshalb dem betroffenen Käufer Schadenersatz zu zahlen ist.

Fiat wieder zu Abgasskandal-Schadenersatz für Wohnmobil verurteilt worden

Auch der Wohnmobil-Abgasskandal ist nicht am Ende. Das hat das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 21. Dezember 2022 entschieden (Az.: 09 O 498/22) gezeigt. In dem Dieselverfahren wurde der Hersteller Fiat zu Schadenersatz verurteilt. Streitgegenständlich war ein Capron-Wohnmobil Typ T69/ T449/ T 738 mit einem Fiat Ducato als Basisfahrzeug. Die Klägerin hatte das Fahrzeug mit einem 2,3-Liter-Multijet-Motor mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2016 gebraucht erworben und machte Schadenersatzansprüche gegen Fiat wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Der Hintergrund ist inzwischen hinreichend bekannt:

„Der Kläger behauptet, das Fahrzeug enthalte unzulässige Abschaltvorrichtungen. Nach 22 Minuten schalte die Abgasreinigung durch eine Timer-Funktion ab. Da der Prüfzyklus nur etwa 20 Minuten dauere, müsse von einem Zuschnitt auf den Prüfstand ausgegangen werden, beziehungsweise die Dauer des Prüfzyklus sei entscheidend an die Dauer des Prüfstands geknüpft. Wenn die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten reduziert werde, habe dies einen Anstieg der Emissionen zur Folge“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Fiat konnte den Vorwurf, dass die Timerfunktion eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, nicht entkräften. Denn selbst wenn die Funktion nicht zwischen Prüfstand und realen Fahrbetrieb unterscheide, erfolge die Reduzierung der Abgasreinigung doch „ersichtlich in unmittelbaren Anschluss an den Prüfstand, welcher 20 Minuten dauert“, stellte das LG Leipzig klar. Damit sei die Abschalteinrichtung wie eine Prüfstandserkennung zu behandeln.

Daraus folgt die Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu Schadenersatz. Dr. Hartung betont: „Verschiedene Gericht haben den Schadenersatzanspruch nach § 826 BGB gegen Fiat Chrysler bestätigt, unter anderem wegen des Designs der Motorsteuerungs-Software, dass nach ca. 22 Minuten beziehungsweise nach einer definierten Anzahl von Zyklen die Abgasrückführungsrate auf nahezu null zurückgefahren und die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators deaktiviert wird.“

Sinnvoll sei deshalb eine Individualklage, um als Geschädigter des Fiat-Dieselabgasskandals Schadenersatz zu erhalten. „Vor allem Halter von Fahrzeugen mit den Multijet-Motoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 mit Hubräumen zwischen 1,3 und drei Litern haben sehr gute Chancen! Gerade aufgrund der Kaufpreise hochwertiger Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.