Dieselskandal Verjährung droht Ende 2021!

Haben Sie ein Rückrufschreiben für Ihren Diesel von VW, Porsche, Audi oder Mercedes erhalten?
Dann endet Ihr Anspruch auf Schadensersatz möglicherweise schon in 2021!

Lassen Sie jetzt von uns kostenlos überprüfen, ob Ihr Fahrzeug auch davon betroffen ist:

Dieselskandal Verjährung bei VW, Audi und Porsche

Diejenigen, die bereits 2016 von der Diesel-Manipulation erfahren haben, können Ihre Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend machen. Von dieser Verjährung sind Diesel-PKWs der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda betroffen, bei denen der Dieselmotor vom Typ EA189 eingebaut worden ist. Jener Motor, der ursächlich für den Dieselskandal 1.0 gewesen ist.

Mittlerweile ist klar, dass auch der VW-Nachfolgemotor EA288 mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Da es für diesen Motorentyp noch keinen amtlichen Rückruf gegeben hat, ist den meisten Besitzern wahrscheinlich noch gar nicht bewusst, dass Ihr Modell ebenfalls vom Dieselskandal betroffen ist. Die inzwischen zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteile für Fahrzeuge mit dem Motor EA288 sprechen eine eindeutige Sprache und daher empfehlen wir auch für diese Modelle Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Rückrufe für Dieselfahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern fanden allerdings für PKWs mit den von der Audi AG entwickelten 3.0 Liter- und 4.2 Liter-TDI-Motoren statt. Besitzer solcher Fahrzeuge sollten ihre Ansprüche unbedingt noch in diesem Jahr geltend machen, da der Rückruf bereits im Jahr 2018 stattgefunden hat. Betroffen sind davon z.B. neben verschiedenen Audi-Modellen wie A6, A7, A8 auch der VW Touareg sowie die Porsche-Modelle Cayenne, Macan, Panamera und andere Oberklasse-Fahrzeuge mit den Motoren EA896, EA897 und EA898.

Dieselskandal Verjährung bei Mercedes

Auch diverse Mercedes-Modelle wurden nachweislich mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Weil die ersten Rückrufe bereits im Jahr 2018 erfolgten, ist auch hier Eile geboten. Mercedes-Diesel-Besitzer sind in diesem Fall bereits Anfang 2022 von der Verjährung betroffen. Zwischen 2008 und 2018 hat Daimler Abschalteinrichtungen in nahezu allen Fahrzeugen mit Dieselmotoren der Typen OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651 verbaut.
Wir empfehlen mögliche Ansprüche umgehend prüfen zu lassen, um eine Entschädigung noch zeitnah einklagen zu können – andernfalls verjähren die Rechte und man kann nur noch Restschadensersatzansprüche geltend machen.

Dieselskandal Verjährung bei anderen Herstellern

Inzwischen ist es kein Geheimnis mehr, dass auch andere Hersteller durch manipulierte Motoren und Abgaseinrichtungen die Käufer betrogen haben. Bereits im Jahr 2018 wurden bspw. erste manipulierte Opel-Modelle zurückgerufen. Auch Fahrzeuge aus dem Camping- und Transporter-Bereich stehen mittlerweile im Fokus. Iveco-Fahrzeuge aus dem CNH-Konzern wurden bereits zurückgerufen, bei Fahrzeugen mit einem FIAT-Motor (Stellantis-Konzern) darf mit ähnlichen Ergebnissen gerechnet werden.

Wir empfehlen allen Besitzern mit manipulierten Dieselmotoren deshalb, schnellstmöglich eine kostenlose Erstberatung anzufordern. Darin kann schnell geklärt werden, ob ein Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, ob eine Verjährung droht und mit welcher Schadensersatzsumme zu rechnen ist.

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
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Unsere Fachanwälte beraten Sie gerne im Dieselskandal:

Unsere Kanzlei „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ ist eine auf die aktuellen Bedürfnisse von Geschädigten in vielen Lebensbereichen fokussierte Rechtsanwaltskanzlei.

Dr. Gerrit W. Hartung

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Christian Schneider

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Rulan M. Dölken

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