Sind Sie auch vom Dieselskandal betroffen?

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits über 10.000 Mandanten vertrauen uns.

» Kostenlose Erstberatung » Gewonnene Verfahren

Dieselskandal: Updates machen's nicht besser

Dieselskandal: Updates machen's nicht besser

Nach und nach wird der Abgasskandal abgearbeitet – am 5. Mai trifft der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zum Thema Nutzungsersatz und es dürfte wieder ein Stückchen einfacher werden, Schadensersatz durchzusetzen.

Aber von einem finalen Abarbeiten ist man derzeit weit entfernt, denn immer neue Fälle lassen den Diesel nicht zur Ruhe kommen. Ein wichtiges Thema ist die Qualität der von den Autoherstellern angebotenen Updates – es scheint, dass diese keinesfalls zuverlässig arbeiten und die Autos in nicht wenigen Fällen eben nicht wieder gesetzeskonform und zulassungsfähig machen. Dr. Gerrit Hartung, Kooperationsanwalt der IG-Dieselskandal aus Mönchengladbach: „Ich bin fest überzeugt, dass die meisten Autos auch nach den Updates die NOx-Grenzwerte nicht einhalten, oder nur unter Bedingungen und Einschränkungen, die für den Autobesitzer nicht tragbar sind!“

Diesel-Experten gehen davon aus, dass die Updates zwar funktionieren, allerdings im Rahmen eines viel zu weit gefassten „Thermischen Fensters“.

Hartung: „Im Realbetrieb ist die Abgasbehandlung weiterhin deaktiviert, zumindest im Rahmen eines viel zu großen Temperaturbereiches. Über 1000 Meter Höhe funktioniert die Abgasbehandlung angeblich grundsätzlich nicht!“

Das Einhalten der Grenzwerte ist ohnehin „sportlich“ und nur mit wirklich großem Aufwand zu schaffen. Für den Mönchengladbacher Anwalt ist klar, dass die angeblich zulässigen Grenzen des „Thermischen Fensters“ mit den aktuellen Updates bis an die Schmerzgrenze hinaus ausgenutzt worden sind, „und sicherlich auch darüber hinaus!“

In anstehenden Verfahren wird es darum gehen, dass die Autohersteller endlich mit offenen Karten spielen und die Quellcodes der Softwareprogrammierungen offenlegen. An den gesetzlichen Rahmenbedingungen liegt es, so Dr. Hartung, nicht. „Die EU-Verordnung 715/2007 aus 2007 wurde gemeinsam mit den Herstellern erarbeitet, die haben damals gesagt: ‚das schaffen wir‘ und scheitern heute kläglich an der Umsetzung!“ Fahrzeuge müssen die Abgaswerte „unter normalen Betriebsbedingungen erfüllen.

Hartung empfiehlt Autobesitzern, deren Fahrzeuge wegen Veränderungen am Abgassystem an Rückrufaktionen und freiwilligen Updates teilgenommen haben, ihre juristischen Möglichkeiten auf Schadensersatz prüfen zu lassen.