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Dieselskandal bei Fiat, Chrysler und Iveco: Betrugshaftungsklagen in Deutschland durchsetzen

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt verdächtigt den Autobauer Fiat Chrysler (FCA) und seinen Schwesterkonzern CNH Industrial mit der Marke Iveco, bei einer ganzen Reihe von Modellen in den Jahren 2014 bis 2019 mit Schummel-Software bei der Abgassteuerung gearbeitet zu haben, um hohe Stickoxidwerte bei Abgastests nach unten zu manipulieren. Das betrifft unter anderem kostspielige Reise- und Wohnmobile. Der Weg der Betrugshaftungsklage steht geschädigten Verbrauchern damit offen – und zwar im eigenen Land, wie der Europäische Gerichtshof betont.

Dieselskandal bei Fiat, Chrysler und Iveco: Betrugshaftungsklagen in Deutschland durchsetzen

Im Juli 2020 haben die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, Italien und der Schweiz Razzien bei dem Autobauer Fiat Chrysler (FCA) und seinem Schwesterkonzern CNH Industrial durchgeführt. Es steht der Vorwurf im Raum, dass der internationale Autobauer in einer ganzen Reihe von Modellen in den Jahren 2014 bis 2019 sollen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben soll. Das bedeutet, dass sich der Dieselskandal ausweitet und jetzt ziemlich sicher auch ein ausländischer Hersteller betroffen, nachdem bislang vorrangig deutsche Autobauer betroffen waren. Um die Reichweite zu verdeutlichen: Am 1. Januar des Jahres 2020 waren in Deutschland allein rund 1,2 Millionen Pkw der Automobilmarke Fiat nach offizieller Statistik zugelassen.

„Die Staatsanwaltschaft Frankfurt verdächtigt die beiden Fahrzeughersteller, bei einer ganzen Reihe von Modellen in den Jahren 2014 bis 2019 mit Schummel-Softwaren gearbeitet zu haben, um hohe Stickoxidwerte bei Abgastests nach unten zu manipulieren. Konkret betroffen sind Fabrikate der Marken Fiat, Alfa Romeo und Jeep sowie Nutzfahrzeuge, die unter der Marke Iveco vertrieben werden. Mehr als 200.000 Fahrzeuge in Deutschland sind damit laut einem Medienbericht von der Stilllegung bedroht. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Käufer der betroffenen Fahrzeuge aufgerufen, sich als Zeugen bei der Polizei zu melden“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

„Das bedeutet, dass geschädigte Verbraucher nun auch gegen Fiat Chrysler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB vorgehen können, um auf dem Wege der Betrugshaftungsklage Schadensersatz zu erstreiten. Dass das keine reine Theorie ist, zeigt die Erfahrung aus den Vereinigten Staaten. In den USA zahlte Fiat Chrysler bereits 2019 gut 800 Millionen Dollar im Rahmen eines Vergleichsverfahrens wegen möglicher Dieselmanipulationen. Das kann sich jetzt auch auf Deutschland ausweiten“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Er weist darauf hin, dass zu den Nutzfahrzeugen der Konzernmarke Iveco vor allem auch kostspielige Reise- und Wohnmobile gehören. Iveco hat aktuell folgende drei Wohnmobile im Angebot, die unter Verdacht stehen, die EU-Abgasnorm nicht einzuhalten und die Abgasreinigung manipuliert zu haben: Daily Hi-Matic, Daily 4×4 und Eurocargo. Da Fahrgestelle und Motoren der Iveco-Wohnmobile auch bei zahlreichen anderen Marken verbaut werden – laut der Website von Iveco unter anderem bei Biomobil, Carthago, Dopfer, Niesmann Bischoff und Notin viele andere mehr –, besteht der begründete Verdacht, dass auch Modelle dieser Anbieter die EU-Abgasnormen nicht einhalten. „Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Sehr wichtig für geschädigte Verbraucher: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem VW-Verfahren (Urteil vom 09.07.2020, Az.: C-343/19) entschieden, dass Hersteller eines manipulierten Diesels generell in dem Land verklagt werden können, in denen die Fahrzeuge verkauft und erworben worden sind. Das heißt, dass Kunden von Fiat Chrysler regulär deutsche Gerichte anrufen dürfen und nicht nach Italien ausweichen müssen. „Dieser neue Sachverhalt wird dem Dieselskandal weiteren Schwung verleihen. Es sind bei weitem nicht nur die deutschen Hersteller, die betrogen haben. Neben Fiat Chrysler stehen unter anderem auch Subaru und Mitsubishi im Verdacht, illegale Abschaltvorrichtungen eingesetzt zu haben. Neben den Millionen Fahrzeugen von VW, Audi, Skoda, Mercedes-Benz und BMW treten damit weitere Millionen Fahrzeugen internationaler Autobauer“, ruft Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung Autokunden auf, im Dieselskandal nicht mit Betrugshaftungsklagen auf weitreichenden Schadensersatz zu zögern.