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Dieselbesitzer sollten die Möglichkeiten eines Widerrufs jetzt prüfen!

Millionen Autos sind weltweit vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Dazu zählt Volkswagen mit seinen Tochtermarken Audi, Skoda und Seat, aber auch Porsche-Diesel wie Cayenne, Macan und Panamera. Der Mercedes-Abgasskandal trifft aktuell drei Millionen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und 6. Daher macht es absolut Sinn, dass Pkw-Besitzer ihren Schummeldiesel jetzt zurückgeben.

Was als Rückruf von in Amerika verkauften VWs begann, hat sich seit 2015 zu einem Skandal entwickelt. Der Abgas- oder Dieselskandal wurde zum Synonym für gezielte Abgasmanipulation von Fahrzeugen, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Was war passiert? Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte dem Hersteller VW gegenüber mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 den Rückruf von 2,4 Millionen VW-Markenfahrzeugen angeordnet. Die Bundesbehörde vertrat und vertritt noch immer die Auffassung, dass es sich bei der in diesen Fahrzeugen verwendeten Software des Motorentyps EA189 um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. VW wurde auferlegt, die entsprechende Software aus allen Fahrzeugen zu entfernen, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit zu ergreifen und dies durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Die „unzulässige Abschalteinrichtung“ steht dabei im Fokus. Laut der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ist eine Abschalteinrichtung ein „ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird.“ Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 unzulässig.

Seit Beginn 2019 gibt es vereinzelte Dieselfahrverbote

Mittlerweile wird mehreren Autoherstellern vorgeworfen, jahrelang Abgaswerte manipuliert zu haben. Dabei geht es um gesundheitsschädliche Stickoxide. Betroffen sind neben der Kernmarke VW auch die Konzerntöchter Audi, Škoda, Seat und Porsche. Manipulationsvorwürfe gibt es auch gegen Daimler und Opel. Weil in vielen Innenstädten der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird, gibt es seit Beginn 2019 vereinzelte Dieselfahrverbote. Zudem sind Autohersteller aufgefordert, in betroffenen Kfz die Hardware aufzurüsten, um den Stickoxidausstoß auf weniger als 270 Milligramm pro Kilometer zu reduzieren. Das ist im Papier „Eckpunkte für Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ der Bundesregierung geregelt. Vor allem definiert das Papier auch Regeln für Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Regelmäßig sind davon Fahrzeuge in immer mehr Städten mit der Diesel-Abgasnorm Euro 1 bis Euro 5 betroffen. Europaweit gilt ein Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter jährlich. Eine größere Belastung durch Stickstoffdioxid darf es nicht geben.

Dazu kommt: Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass auch Millionen PKW der Schadstoffklasse Euro 6 von der Abgasmanipulation betroffen sind. Zwar sollen für diese Fahrzeuge zunächst keine Fahrverbote gelten. Aber: Seit September 2017 gibt es in der EU zwei neue Abgastests und damit schärfere Kriterien für die Messung solcher Werte. Verschärfen sich die Kriterien bei der Abgasmessung, kann das eine neue Abgasnorm herbeiführen und Fahrverbote auch für Euro 6-Diesel erforderlich machen.

Ungeheure wirtschaftliche Schäden für viele Dieselbesitzer

Das führt natürlich für viele Dieselbesitzer zu einem ungeheuren wirtschaftlichen Schaden. Beim Verkauf oder Eintausch ihrer Dieselfahrzeuge müssen sie drastische Abschläge zum eigentlich kalkulierten Restwert hinnehmen. Das ist ein unhaltbarer Zustand, ihre Fahrzeuge sind auf einen Schlag viel weniger Wert, gerade auch bei neueren Fahrzeugen, die ja gerade als sehr umweltfreundlich und sparsam gekauft worden sind. Wie die folgende Grafik zeigt, hat sich der Anteil der Dieselfahrzeuge bei den Neuzulassungen radikal verringert – das belegt, wie uninteressant diese Fahrzeuge für Käufer geworden sind.

Millionen Autos sind weltweit vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Aktuell ist Volkswagen mit seinen Tochtermarken Audi, Skoda, und Seat in der Diskussion, aber auch Porsche-Diesel wie Cayenne, Macan und Panamera sind betroffen. Der Mercedes-Abgasskandal trifft aktuell drei Millionen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und 6. Auch BMW ist zunehmend konkretem Verdacht ausgesetzt und steht immer mehr unter Druck. Zudem kommt Opel vermehrt in den Fokus der Abgasbetrügereien durch die Verwendung von Schummel-Software. Alle Hersteller geben vor, im Rahmen von Rückrufaktionen mit Software-Update und Teiletausch zu erreichen, dass die Fahrzeuge weniger Schadstoffe ausstoßen. VW ist zuletzt überführt worden, dass auch das Software-Update für den Motorentyp EA189 wiederum Abgasmanipulationen enthält.

Das führt zu einem weiteren Punkt: Die Hersteller wollen im Rahmen von Rückrufaktionen mit Teiletausch und Softwarewechseln erreichen, dass die Fahrzeuge weniger Schadstoffe ausstoßen. Die Wirksamkeit bezweifeln viele Experten jedoch. Selbst wenn die Schadstoffreduktion gelingt – heute kann niemand sagen, ob und wie sich diese Maßnahmen auf Leistung und vor allem Lebensdauer der betroffenen Maschinen auswirken. Aus Expertensicht wird der Mangel nicht abgestellt, sondern durch mehrere neue Mängel ersetzt. Hinzukommt auch noch ein erhöhter Dieselverbrauch.

 

Volkswagen hat sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht

Daher macht es absolut Sinn, dass Pkw-Besitzer ihren Wagen jetzt zurückgeben, wenn begründeter Verdacht besteht, dass Mängel nicht abgestellt werden können oder durch die Rückrufaktion überhaupt erst noch weitere entstehen. Die Abzugsfähigkeit einer Nutzungsentschädigung und die Berechtigung von Entziehungszinsen wird aktuell immer verbraucherfreundlicher entschieden. Geschädigte Diesel-Käufer erhalten häufig mehr Geld zurück, als sie für den Kaufpreis gezahlt haben. Inzwischen liegen zahlreiche Urteile vor, die bestätigen, dass sich beispielsweise Volkswagen durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Auch diverse Oberlandesgerichte haben diese Sichtweise durch Urteile und Hinweisbeschlüsse bestätigt. Schadensersatzansprüche gegen sämtliche Marken des VW-Konzerns können nach wie vor geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt für Mercedes-Benz-Fahrzeuge. Dazu hat Dr. Gerrit W. Hartung unter anderem vor dem Landgericht Mönchengladbach ein bahnbrechendes Urteil erstritten: Auch ohne offiziellen Zwangsrückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt kann ein Fahrzeug mit Dieselmotor und Schummelsoftware gegen Entschädigung des Eigners wegen einer zulasten des Herstellers gegebenen Beweislastumkehr zurückgegeben werden.

Rückgabe und Rückerstattung des Kaufpreises

Das ist aber kein Selbstläufer, denn natürlich sind die Hersteller nicht gewillt, einfach so dem Wunsch der Kunden nach Rückgabe und Rückerstattung des Kaufpreises zuzustimmen. Wichtig ist für Autobesitzer daher, gemeinsam mit einem spezialisierten Rechtsanwalt die Rückgabe zu forcieren und mit Klagen gegen die Hersteller aus Betrugshaftung sowie mit Klagen gegen Händler aus kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen vorzugehen. Dabei berechnet der Experte die Ansprüche des Kunden und setzt die Ansprüche gegen Hersteller beziehungsweise Händler vor Landgerichten durch.

Der Kaufpreis wird – grob gesprochen – allenfalls um einen bestimmten Faktor, der sich aus der Laufleistung errechnet reduziert. Anspruchserhöhend sind zugunsten der geschädigten Diesel-Käufer als Ausgleichsposition auch die sogenannten Entziehungszinsen zu berücksichtigen, die sich häufig auch auf mehrere tausend Euro belaufen. In der Regel bedeutet das, dass der betrogene Dieselbesitzer bei erfolgreichem Abschluss annähernd den gesamten Kaufpreis oder sogar mehr zurückerhält. Letzteres tritt immer dann ein, wenn ein Fahrzeug eine unterdurchschnittliche Laufleistung aufweist.

Dieselbesitzer sollten also nicht zögern, sich mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH auszutauschen und auch bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen zu lassen!