Daimler-Abgasskandal in den USA kostet fast zwei Milliarden Euro
Mit einer gigantischen Schadensersatzzahlung von rund 1,9 Milliarden Euro will die Daimler AG die Diesel-Abgasaffäre in Nordamerika weitgehend beenden. Trotzdem bleibt es dabei, dass Daimler mit seiner Kernmarke Mercedes-Benz bis zum Hals im Dieselabgasskandal steckt und geschädigte Verbraucher in Deutschland weiterhin auf Schadensersatzzahlungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung setzen können.
Mit zwei Vergleichen in Milliardenhöhe will der Autobauer Daimler den Großteil seiner Diesel-Verfahren in den USA beilegen. Behörden und Sammelkläger haben sich nach einer jahrelangen Auseinandersetzung mit der Daimler AG im Dieselskandal auf eine Summe von rund 1,9 Milliarden Euro geeinigt, um die Abgasaffäre in Nordamerika weitgehend zu den Aktien legen zu können. Hinzu kommt noch ein dreistelliger Millionenbetrag für Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren und Co. Sofern Behörden und Gerichte der Einigung zustimmen, ist die Daimler AG eines seiner größten finanziellen Risiken los.
Trotzdem bleibt es dabei, dass Daimler mit seiner Kernmarke Mercedes-Benz bis zum Hals im Dieselabgasskandal steckt. Viele Gerichte in Deutschland haben den schwäbischen Autobauer bereits zu Schadensersatzzahlungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Die Einigung in den USA auf diese gigantische Summe von rund zwei Milliarden Euro ist nur ein weiteres Zeichen dafür, dass geschädigte Verbraucher auch in Deutschland weiterhin mit finanzieller Kompensation rechnen können, wenn ihr Mercedes-Benz-Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM 651, OM 622, OM 626, OM 654, OM 642 und OM 656, dementsprechend hat es auch schon diverse Rückrufe für Mercedes-Modelle mit Dieselmotoren gegeben. Insgesamt klettert die Zahl der vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Fahrzeuge weltweit bereits auf insgesamt 1,4 Millionen.
Zudem hat das Landgericht Hamburg die Daimler AG im Dieselabgasskandal nachdrücklich aufgefordert, im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast detailliert die Funktionsweise des Abgasrückführungssystems und die damit einhergehende Veränderung der Ergebnisse bei den Abgasgrenzwerten zu erklären. Dieser Beschluss ist ein weiterer wichtiger Punkt im Daimler-Abgasskandal. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Wenn ein Landgericht die Daimler AG auffordert, genau zu der verwendeten Abgastechnologie Stellung zu nehmen, erhöht das den Druck auf den Autokonzern maßgeblich. Die Daimler AG muss sich jetzt proaktiv entlasten und kann sich nicht mehr hinter Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verstecken.“
Kürzlich wurde bekannt, dass auch das Daimler-Flaggschiff S-Klasse mit dem Motor OM642 voll vom Dieselabgasskandal erwischt wurde. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in der S-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters entdeckt und einen überwachten Rückruf der Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC angeordnet. „Mit der Problematik beim OM642 öffnet sich das nächste Kapitel für geschädigte Verbraucher, denn der Motor ist in vielen beliebten, hochpreisigen Modellen verbaut worden, insbesondere in denen mit drei Litern Hubraum und der vorgeblich umweltschonenden BlueTEC-Technologie“, betont Dr. Gerrit W. Hartung.