Corona und Verbraucherdarlehen
Verbraucher können Raten aussetzen für drei Monate
Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise führen derzeit dazu, dass Verbraucher vor große Probleme bei der Bewältigung ihrer finanziellen Angelegenheiten gestellt werden. Die Rückzahlung von Verbraucherdarlehen für das Auto oder die Möbel wird unmöglich, weil Kurzarbeit ansteht oder Löhne gar nicht mehr gezahlt werden. An regelmäßige Zins- und Tilgungszahlungen für Immobilienfinanzierungen ist in schlechten Zeiten vielfach nicht zu denken.
Schon am 25. März hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern zu unterstützen. Für bereits vor dem 15. März 2020 abgeschlossene Verbraucherdarlehensverträgen können Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum vom April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden.
Ein Verbraucher kann diese Erleichterungen aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse in Anspruch nehmen, wenn Einnahmeausfälle eingetreten sind und die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist.
Nach der erfolgten Zustimmung des Bundesrats trat das Gesetz am 1. April 2020 in Kraft.
Stefanie Fandel ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und empfiehlt Verbrauchern, diese Möglichkeiten zu nutzen. Ob dazu eine umfangreiche Kommunikation mit der Bank notwendig ist, bezweifelt sie: „Melden Sie Ihre Zahlungsschwierigkeiten bei Ihrem Bankberater schriftlich an und verlangen Sie eine Bestätigung, dass Abbuchungen nicht mehr vorgenommen werden können, da kein Geld mehr da ist!“ Ansonsten kann es sein, dass Kosten entstehen, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Fandel: „Einfach nur abwarten was passiert ist sicherlich der falsche Weg!“