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BMW-Abgasskandal: Verbraucherfreundliches Urteil macht Mut

Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung stellt heraus, dass auch viele Fahrzeuge von BMW mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sein könnten.

Nach Volkswagen, Audi, Daimler und anderen steht jetzt auch seit längerem der deutsche Premiumhersteller BMW im Verdacht, durch Software-Updates auf die Reduzierung von Stickoxiden bei Dieselmotoren hingewirkt zu haben. BMW hat Abgasmanipulationen bei seinen Fahrzeugen zwar stets zurückgewiesen. Aber das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits den Rückruf für die Modelle BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 (Limousine und Touring) 3.0 Diesel Euro 6 angeordnet, nachdem die Behörde bei den Fahrzeugtypen eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt hatte. Erhebliche Verdachtsmomente gibt es indes mittlerweile auch für weitere Motorentypen, sowohl mit Euro 5- als auch mit Euro 6-Norm.

Ein aktuelles Urteil mischt die Karten im BMW-Dieselskandal nun komplett neu: Das Landgericht Düsseldorf hat einen Fahrzeughersteller in erster Instanz zur Zurücknahme eines BMW X1 verurteilt und dem Eigentümer rund 21.000 Euro Schadensersatz zugesprochen (LG Düsseldorf, AZ 7 O 67/19 vom 31. März 2020). Der Kläger hatte einen BMW X1 mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung trat er vom Kaufvertrag zurück.

„Das Besondere daran: Erstmals wurde BMW die ‚vorsätzliche sittenwidrige Schädigung‘ nicht nur vorgeworfen, sondern auch nachgewiesen, zumindest in der ersten Instanz. Denn BMW hat schon die Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln angekündigt“, kommentiert der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de).

Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf den Widerruf von fehlerhaften Darlehensverträgen im Kfz- und Immobilienbereich sowie den Widerruf von fehlerhaften Leasingverträgen spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

BMW wird seiner Aussage nach vorgeworfen, die Abschaltung die Abgasaufbereitung nur in einem Zeitfenster zwischen 17 und 33 Grad aktiv zu halten und außerhalb dieses Fensters die Abschaltung zu aktivieren. Der Fahrer eines BMW X1 der Schadstoffklasse 5 hatte argumentiert, dass der in seinem Fahrzeug verwendeten Motor eine Abschaltvorrichtung nutzt. Die Säuberung der Abgase wird gezielt ausgeschaltet. Wie auch in anderen Verfahren gegen die Autohersteller Mercedes, VW und Audi sowie Porsche ging es auch in diesem Verfahren um das sogenannte „Thermische Fenster“. BMW hatte hingegen vor dem Landgericht vorgetragen, dass die Verwendung des thermischen Fensters der EU-Richtlinie entspreche.

„Das verbraucherfreundliche Urteil kann anderen BMW-Besitzern Mut machen. Sie sollten sich nicht davor scheuen, rechtliche Schritte gegen den Herstellern wegen Betrugshaftung einzuleiten und eine weitreichende finanzielle Entschädigung bei der Rückgabe ihrer Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 zu erhalten. Besonders interessant an diesem Urteil ist übrigens die Tatsache, dass das Landgericht Düsseldorf keinerlei Wert auf die Zusendung eines offiziellen Rückruf Schreibens gelegt hat und auch keinen Gutachter bestellt hat“, betont Dr. Gerrit W. Hartung.

Höchstwahrscheinlich bezieht sich die Manipulation durch das thermische Fenster auf Euro 6-Fahrzeuge mit zwei und drei Litern Hubraum. Damit wären zahlreiche Fahrzeuge aus so gut wie allen Baureihen betroffen, insbesondere sehr beliebte Autos wie 320d Limousine, 320d Touring und 325d Touring oder auch 520d Limousine und 520d Touring.

Das LG Düsseldorf hat übrigens in erster Linie auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 abgestellt. Dieses Verfahren haben Hartung Rechtsanwälte in erster und zweiter Instanz vertreten. Dort haben Dr. Gerrit W. Hartung und seine Kollegen bereits ausgeführt, dass die Substantiierungsanforderungen für die Abgasmanipulation nicht zu hoch aufzuhängen seien. Letztlich hat der BGH in der dritten Instanz die Rechtsansicht der Kanzlei bestätigt und damit einen verbraucherfreunlichen Paukenschlag losgelassen.