BGH stärkt Rechte der Audi-Kunden im Abgasskandal
BGH VIII ZR 225/17
Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im vergangenen Jahr den Rückruf diverser Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6 angeordnet. Betroffene Audi-Kunden können nun auch von einem Hinweisbeschluss des BGH profitieren. Dabei wies der BGH darauf hin, dass unzulässige Abschalteinrichtungen als Sachmangel eingestuft werden könnten und die Kunden Anspruch auf Ersatz haben. Der BGH bezog sich dabei auf die Klage eines Verbrauchers, der einen VW Tiguan gekauft hatte und nach Bekanntwerden des Abgasskandals gegen seinen Händler auf die Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs klagte.
Ein Urteil sprach der BGH in diesem Fall nicht, da sich die Parteien kurz vor dem Verfahren zum Aktenzeichen VIII ZR 225/17 noch auf einen Vergleich geeinigt haben. „Dennoch hat der BGH mit seinem Hinweisbeschluss die Position der durch Abgasmanipulationen geschädigten Autokäufer gestärkt. Das gilt nicht nur für VW-Kunden, sondern z.B. auch für Verbraucher, die einen Audi mit 3-Liter-Dieselmotor erworben haben und deren Fahrzeuge nun aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Anordnung des KBA in die Werkstätten zurückgerufen werden. Betroffene Audi-Kunden können ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Hersteller aber auch gegen den Händler prüfen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Audi hat mit dem Rückruf für die Modelle Audi A6 und Audi A7 Sportback bereits im November 2018 begonnen. Konkret sind rund 31.000 Fahrzeuge aus den Modelljahren 2015 bis 2018 mit 3-Liter-TDI-Motor und 200 kW von dieser Maßnahme betroffen. Im Dezember 2018 startete der Rückruf für weitere Baureihen des A6 und A7 Sportback der Baujahre 2015 bis 2018 sowie für den A8 und den Q5 der Baujahre 2014 bis 2017 und den SQ5 TDI (Modelljahre 2015 bis 2017).
Da auch Fahrzeuge der Modelljahre 2017 und 2018 von dem Rückruf betroffen sind, können in diesen Fällen noch Gewährleistungsansprüche gegen den Händler geltend gemacht werden. Bei Neuwagen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Tag des Kaufs bzw. Auslieferung des Fahrzeugs. Außerdem können alle von einem Rückruf betroffenen Audi-Käufer Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller prüfen lassen. „Es ist davon auszugehen, dass wie schon beim kleineren Dieselmotor EA 189 die Kunden auch bei dem 3-Liter-Dieselmotor durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen getäuscht wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.