VW-Abgasskandal: Gericht bestätigt Anspruch auf Schadensersatz und Zinsen ab Kaufpreiszahlung

OLG Karlsruhe 17 U 146/19 - Urteil vom 19.11.2019

Inzwischen rückt bei Verfahren im Abgasskandalverstärkt die Frage des Zinsanspruchs der Verbraucher in den Mittelpunkt. Hier gibt es eine sehr erfreuliche Entscheidung des OLG Karlsruhe. Es entschied mit Urteil vom 19.11.2019, dass der Kläger Anspruch auf Deliktzinsen hat, d.h. er kann Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises verlangen (Az.: 17 U 146/19).

Der 17. Zivilsenat des OLG Karlsruhe entschied, dass der Kläger Anspruch auf Schadensersatz habe, da er durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei. Er könne daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen Kilometer müsse er sich aber eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Der Senat entschied zudem, dass der Kläger Anspruch auf den Ersatz der Kosten für einen Kreditschutzbrief und auf Deliktzinsen habe.