VW Touareg 3.0 TDI 6 Zyl.Betroffen im Abgasskandal
Die Flensburger Behörde hat sich nun glasklar positioniert und weltweit 58.000 VW Touareg zurückgerufen, 23.500 allein in Deutschland „Den Touareg hat nun das gleiche Schicksal ereilt, so wie es schon den Porsche Cayenne Diesel und diverse AUDI-Modelle getroffen hat: dem KBA gelang offensichtlich der Nachweis, dass der von AUDI gelieferte 3 Liter-Motor Abgas nicht nur nicht ausreichend verarbeitet, sondern dass auch noch viel Wert darauf gelegt wurde, diese Schummeleien zu verheimlichen.“ sagt Rechtsanwalt Gerrit W. Hartung.
Grundsätzlich haben die Käufer einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Der Mangel ist nun dank des Einschreitens des Kraftfahrtbundesamtes offiziell und kann auch nicht mehr abgestritten werden. Kann der Mangel nicht behoben werden, besteht ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufpreises. Der Rechtsweg ist aber auch vom Alter der Fahrzeuge abhängig.
Am ehesten dürfte ein Rückgabewunsch innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungspflicht durchzusetzen sein. Bei Fahrzeugen, die direkt durch Manipulationen vom Abgasskandal betroffen sind, können auch Ansprüche wegen sittenwidriger Täuschung geltend gemacht werden. Schließlich besteht bei Fahrzeugen, die über eine Autobank finanziert wurden, auch die Möglichkeit, den Autokredit zu widerrufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs wird dann das Darlehen und der Kaufvertrag rückabgewickelt. Heißt: Die VW-Bank nimmt das Auto zurück, erstattet die gezahlten Raten sowie die Anzahlung und zieht nur eine Nutzungsentschädigung für jeden gefahrenen Kilometer ab. Zudem darf die Bank die Zinsen behalten, muss sich aber in Gegenrechnung die verlorenen Zinsen des Darlehensnehmers abrechnen lassen.
Für Fahrzeuge, die nach Juni 2014 finanziert wurden entfällt diese Nutzungsentschädigung unter Umständen. Damit werden sich die Oberlandesgerichte und wahrscheinlich auch der BGH noch befassen. Wir gehen hier von verbraucherfreundlichen Entscheidungen aus.
Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Langlebigkeit oder Verbrauch des Motors hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Hinzu kommt, dass angesichts des Abgasskandals Diesel-Fahrzeuge in den vergangenen Wochen einen enormen Wertverlust erfahren haben. Freiwillig ist VW aber offensichtlich nicht bereit, seinen Kunden entgegenzukommen, daher musste das KBA nachhelfen. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben nun Möglichkeiten auf rechtlichem Weg einen Mangel feststellen zu lassen und ihre Forderungen durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Dazu gebe es mehrere Optionen, erklärt der erfahrene Rechtsanwalt.
Handeln Sie jetzt!
Wer seinen VW Touareg TDI zurückgeben möchte, hat im Augenblick keine Verjährungsthematik zu beachten – allerdings gibt es auch keinen Grund noch abzuwarten. Die Rechtsgrundlage ist eindeutig und in einer Vielzahl von Fällen wurden entsprechende Klagen auch verbraucherfreundlich entschieden.
Geklagt wird übrigens gegen den Volkswagenkonzern – Gewährleistungsansprüche gegen den Händler sind unter Umständen verjährt – auch das sollte man prüfen.