VW SharanBetroffen im Abgasskandal

Der VW Sharan ist mit dem Schwestermodell Seat Alhambra nahezu baugleich und erfreut sich besonders bei Familien großer Beliebtheit. Der Van hat sich in Europa und auch in Asien durchgesetzt. Überschattet wird die Erfolgsgeschichte allerdings vom Abgasskandal, von dem auch der Sharan nicht verschont blieb. Auch bei dem Van kam der Dieselmotor des Typs EA 189 zum Einsatz, bei dem die Abgaswerte durch eine Software in der Motorsteuerung manipuliert wurden und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur im Prüfzyklus, aber nicht im alltäglichen Straßenverkehr eingehalten wurden. Daher ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für die betroffenen Modelle an, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann.

Obwohl Deutschland zu den wichtigsten Absatzmärkten für den VW Sharan zählt können die betroffenen Käufer nicht mit einer Entschädigung rechnen. Anders als in den USA sollen sie sich mit dem Update begnügen. Sie können aber ihr Recht selbst in die Hand nehmen und Schadensersatz verlangen.

„Ansprüche können gegen den Händler bzw. den Hersteller geltend gemacht werden. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen zu Gunsten der Verbraucher entschieden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Ansprüche gegen den Händler müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

Diese beträgt bei Neuwagen zwei Jahre ab Kauf des Fahrzeugs und bei Gebrauchten ein Jahr. Daher dürften diese Ansprüche im Abgasskandal verjährt sein.

Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller können hingegen in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Viele Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Neben Schadensersatzklagen kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen.

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Langlebigkeit oder Verbrauch des Motors hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Hinzu kommt, dass angesichts des Abgasskandals Diesel-Fahrzeuge in den vergangenen Wochen einen enormen Wertverlust erfahren haben. Freiwillig ist VW aber offensichtlich nicht bereit, seinen Kunden entgegenzukommen, daher musste das KBA nachhelfen. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben nun Möglichkeiten auf rechtlichem Weg einen Mangel feststellen zu lassen und ihre Forderungen durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Dazu gebe es mehrere Optionen, erklärt der erfahrene Rechtsanwalt.

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