VW PoloBetroffen im Abgasskandal

Im Segment der Kleinwagen hat der VW Polo über Jahrzehnte und Generationen die Käufer überzeugt. Der Dieselskandal wirft allerdings auch auf den Polo einen großen Schatten. VW verbaute auch in dem Kleinwagen den Dieselmotor des Typs EA 189, bei dem die Abgaswerte mittels einer Software in der Motorsteuerung derart manipuliert worden, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfzyklus eingehalten, im realen Straßenverkehr aber überschritten wurden.

So rief das Kraftfahrt Bundesamt auch den VW Polo zurück, damit ein Software-Update aufgespielt werden konnte. Viele Verbraucher stehen dem Update allerdings skeptisch gegenüber, da sie negative Auswirkungen auf den Motor befürchten. Anfang 2019 tauchten ausgerechnet bei dem umstrittenen Update Probleme auf. VW stellte bei internen Qualitätskontrollen des Software-Updates für den 1,2-Liter-Dieselmotor „Auffälligkeiten“ fest und setzte deshalb die laufenden Updates für die betroffenen Modelle vorübergehend aus.

Dennoch können geschädigte VW-Kunden nicht mit einer Entschädigung rechnen, sondern sollen sich mit einem Update begnügen.

Die geschädigten Käufer können aber ihr Recht selbst in die Hand nehmen und Schadensersatz verlangen.

„Ansprüche können gegen den Händler bzw. den Hersteller geltend gemacht werden. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen zu Gunsten der Verbraucher entschieden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Ansprüche gegen den Händler müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Diese beträgt bei Neuwagen zwei Jahre ab Kauf des Fahrzeugs und bei Gebrauchten ein Jahr. Daher dürften diese Ansprüche im Abgasskandal verjährt sein.

Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller können hingegen in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Viele Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Neben Schadensersatzklagen kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen.

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Langlebigkeit oder Verbrauch des Motors hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Hinzu kommt, dass angesichts des Abgasskandals Diesel-Fahrzeuge in den vergangenen Wochen einen enormen Wertverlust erfahren haben. Freiwillig ist VW aber offensichtlich nicht bereit, seinen Kunden entgegenzukommen, daher musste das KBA nachhelfen. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben nun Möglichkeiten auf rechtlichem Weg einen Mangel feststellen zu lassen und ihre Forderungen durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Dazu gebe es mehrere Optionen, erklärt der erfahrene Rechtsanwalt.

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