VW GolfBetroffen im Abgasskandal

Im Juni 1974 liefen die ersten Modelle des VW Golf vom Band und das Modell wurde in kurzer Zeit zu einem großen Verkaufserfolg, der entscheidend dazu beitrug Volkswagen aus einer Krise zu führen. Jahrzehnte später steuerte der Konzern in eine neue große Krise als im Herbst 2015 der Abgasskandal in den USA aufflog. Abgaswerte wurden so manipuliert, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand, aber nicht im regulären Straßenverkehr eingehalten wurden. Weltweit waren rund 11 Millionen Fahrzeuge von den Abgasmanipulationen betroffen, dazu zählte auch der VW Golf Diesel.

Die Folgen sind bekannt: Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete einen verpflichtenden Rückruf an, damit ein Software-Update aufgespielt werden konnte.Anders als in den USA sollen sich die VW-Käufer in Deutschland mit diesem Update begnügen, mit einer Entschädigung durch Volkswagen können sie nicht rechnen. Die geschädigten Käufer können aber ihr Recht selbst in die Hand nehmen und Schadensersatz verlangen.

„Ansprüche können gegen den Händler bzw. den Hersteller geltend gemacht werden. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen zu Gunsten der Verbraucher entschieden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Ansprüche gegen den Händler müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Diese beträgt bei Neuwagen zwei Jahre ab Kauf des Fahrzeugs und bei Gebrauchten ein Jahr. Daher dürften diese Ansprüche im Abgasskandal verjährt sein.

Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller können hingegen in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Viele Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Neben Schadensersatzklagen kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen.

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Langlebigkeit oder Verbrauch des Motors hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Hinzu kommt, dass angesichts des Abgasskandals Diesel-Fahrzeuge in den vergangenen Wochen einen enormen Wertverlust erfahren haben. Freiwillig ist VW aber offensichtlich nicht bereit, seinen Kunden entgegenzukommen, daher musste das KBA nachhelfen. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben nun Möglichkeiten auf rechtlichem Weg einen Mangel feststellen zu lassen und ihre Forderungen durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Dazu gebe es mehrere Optionen, erklärt der erfahrene Rechtsanwalt.

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