VW CCBetroffen im Abgasskandal

Optisch sticht der VW CC in der Volkswagen-Palette sicher hervor. Im Abgasskandal ist das Modell allerdings keine Ausnahme, da auch hier der Dieselmotor EA 189 zum Einsatz kam. Die Folgen sind bekannt: Abgaswerte wurden so manipulier, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand, aber nicht im regulären Straßenverkehr eingehalten wurden. Es folgte der Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt, damit ein Software-Update aufgespielt werden konnte.

Anders als in den USA sollen sich die VW-Käufer in Deutschland mit einem Update begnügen, mit einer Entschädigung durch Volkswagen können sie nicht rechnen. Die geschädigten Käufer können aber ihr Recht selbst in die Hand nehmen und Schadensersatz verlangen.

„Ansprüche können gegen den Händler bzw. den Hersteller geltend gemacht werden. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen zu Gunsten der Verbraucher entschieden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Ansprüche gegen den Händler müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

Diese beträgt bei Neuwagen zwei Jahre ab Kauf des Fahrzeugs und bei Gebrauchten ein Jahr. Daher dürften diese Ansprüche im Abgasskandal verjährt sein.

Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller können hingegen in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Viele Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Neben Schadensersatzklagen kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen.

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Langlebigkeit oder Verbrauch des Motors hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Hinzu kommt, dass angesichts des Abgasskandals Diesel-Fahrzeuge in den vergangenen Wochen einen enormen Wertverlust erfahren haben. Freiwillig ist VW aber offensichtlich nicht bereit, seinen Kunden entgegenzukommen, daher musste das KBA nachhelfen. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben nun Möglichkeiten auf rechtlichem Weg einen Mangel feststellen zu lassen und ihre Forderungen durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Dazu gebe es mehrere Optionen, erklärt der erfahrene Rechtsanwalt.

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