VW CaddyBetroffen im Abgasskandal

Der VW Caddy ist ein Allroundtalent und besticht durch sein großzügiges Raumangebot. Damit punktete er sowohl bei jungen Familien als auch als Kastenwagen bei Gewerbetreibenden.

Doch so variabel und flexibel einsetzbar der VW Caddy auch ist – vom Abgasskandal ist er auch betroffen. In der Dieselvariante ist der Motor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden und Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand aber nicht auf der Straße eingehalten wurden.

Die Folgen sind bekannt. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete auch für dieses Modell einen verpflichtenden Rückruf an, damit ein Software-Update aufgespielt werden konnte. Die langfristigen Auswirkungen des Updates auf den Motor sind unbekannt und so stehen viele Caddy-Fahrer der Nachbesserung skeptisch gegenüber.

Anders als in den USA können durch den Dieselskandal geschädigte VW-Käufer in Deutschland nicht mit einer Entschädigung rechnen. Sie können aber ihr Recht selbst in die Hand nehmen und Schadensersatz verlangen.

„Ansprüche können gegen den Händler bzw. den Hersteller geltend gemacht werden. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen zu Gunsten der Verbraucher entschieden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Ansprüche gegen den Händler müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Diese beträgt bei Neuwagen zwei Jahre ab Kauf des Fahrzeugs und bei Gebrauchten ein Jahr. Daher dürften diese Ansprüche im Abgasskandal verjährt sein.

Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller können hingegen in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Viele Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Neben Schadensersatzklagen kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen.

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Langlebigkeit oder Verbrauch des Motors hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Hinzu kommt, dass angesichts des Abgasskandals Diesel-Fahrzeuge in den vergangenen Wochen einen enormen Wertverlust erfahren haben. Freiwillig ist VW aber offensichtlich nicht bereit, seinen Kunden entgegenzukommen, daher musste das KBA nachhelfen. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben nun Möglichkeiten auf rechtlichem Weg einen Mangel feststellen zu lassen und ihre Forderungen durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Dazu gebe es mehrere Optionen, erklärt der erfahrene Rechtsanwalt.

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