T6-Abgasskandal

Im Dezember 2017 hat Volkswagen das Kraftfahrtbundesamt darüber informiert, dass alle produzierten und noch zu produzierenden T6 mit der M1-Zulassungsgenehmigung (PKW-Zulassung) bis auf weiteres nicht ausgeliefert werden, da bei aktuellen Qualitätskontrollen festgestellt wurde, dass die maximal zulässigen Mengen an Stickoxyd die 80 mg/km überschreiten. VW informierte das Kraftfahrtbundesamt und versprach, zeitnah ein Update zu entwickeln, um die Emissionen wieder in den zulässigen Rahmen zu führen. Als möglicher Auslieferungstermin wurde Mitte Februar genannt.

Rechtsanwalt Hartung, der bereits über 200 T6-Besitzer und -Besteller in der Interessengemeinschaft T6 betreut: „Der T6 wurde mit seinem EA 288-Motor immer als Krone der Ingenieurskunst gehandelt mit angeblich optimal funktionierender Abgas-Behandlung. Die aktuelle Entwicklung beunruhigt die T6-Szene und erschüttert den guten Ruf des ‚Bulli“ nachhaltig!“

Zwischenzeitlich wurden auch Besteller von T6 mit der Nutzfahrzeugzulassung „N1“ darüber informiert, dass aktuell keine Autos ausgeliefert werden. Selbst T6, die schon beim Händler stehen oder in Hannover zur Abholung bereit sind, können aktuell nicht abgeholt und zugelassen werden.

Dr. Hartung: „Die Informationspolitik von Volkswagen gegenüber seinen Kunden bleibt verbesserungsdürftig!“

In der Interessengemeinschaft werden aktuell hautsächlich die Themen „Rücktritt vom Kaufvertrag“, „Ablauf der Gewährleistungsfrist“ und „Widerruf der Fahrzeugfinanzierung“ besprochen.

In Einzelfällen geht es auch um Details: So z.B. darum, wie bereits im Rahmen der Dieselprämie verschrottete Fahrzeuge bei Vertragsrücktritt berechnet werden.