01C5 - Ohne Marktfreigabe

Fahrzeuge nicht verkehrssicher

KBA ruft Testfahrzeuge zurück

01C5 – Die wohl dubioseste Rückrufaktion überhaupt: In den Jahren zwischen 2005 und 2015 hat Volkswagen Autos verkauft, die als Testwagen eigentlich in der Schrottpresse landen sollten. Sind sie aber nicht. Jetzt ermittelt das KBA und hat nach Durchleuchtung der illegalen Verkaufsaktion den Konzern aufgefordert, die Autos vom Markt zu nehmen Betroffen von der VW-Rückrufaktion 01C5 sind UP, POLO, GOLF, SCIROCCO, EOS, TOURAN, TIGUAN, SHARAN, PASSAT, PHAETON und TOUAREG der angegebenen Baujahre.

Die Rückrufaktion 01C5 trifft gleichermaßen Benziner und Diesel. Volkswagen selbst verklausuliert sich wieder in gewohnter Manier und gibt keinerlei Hinweise über den eigentlichen Grund. Dr. Gerrit W. Hartung von www.pkw-rueckgabe.de : “Die Autos entsprechen sicherlich nicht den Voraussetzungen, unter denen die Typengenehmigung ausgestellt wurde. Das kann sich auf alle möglichen Details beziehen, von der Bremsanlage bis zum Abgassystem.” VW beschreibt das folgendermaßen: “Im Rahmen interner Überprüfungen haben wir festgestellt, dass in einem bestimmten Zeitraum Fahrzeuge verkauft wurden, bei denen der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat. Dies hat uns veranlasst, diese Fahrzeuge zurückzurufen. Leider ist auch Ihr oben genanntes Fahrzeug von dieser Maßnahme betroffen.”

Wie schon aus dem Abgasskandal bekannt wird eine mögliche Gefährdung oder eine vorhandene Illegalität der Aktion mit keinem Wort erwähnt. Dazu Dr. Hartung: “Das Inverkehrbringen eines solchen Fahrzeugs dient ausschließlich der Gewinnoptimierung. So etwas kann nicht zufällig passieren und ein solches Handeln erfüllt meiner Meinung nach den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung!”

Das KBA vermutet Beeinträchtigungen der Hard- und Software sicherheitsrelevanter Systeme wie z. B. Bremssystem, Motorelektronik oder Leistungselektronik bei E-Fahrzeugen. Die Behörde schließt ernsthafte Risiken nicht aus.

Der Volkswagen-Konzern bietet den Eigentümern betroffener Modelle den Rückkauf an. Wie das aussieht ist noch nicht bekannt. Hartung empfiehlt aber sich auf keinen Fall auf eine reine Kaufpreiserstattung einzulassen. Wie bei sittenwidriger Schädigung üblicher sollte auch der Zinsverlust seit Kauf des Fahrzeugs berechnet werden. Auf keinen Fall sollten sich Opfer dieser skandalösen Aktion mit dem Abzug einer Nutzungsentschädigung abfinden.

Dr. Hartung stellt Betroffenen der Rückrufaktion 01C5 für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Der erfahrene Jurist setzt dabei auf die Gesprächs- und Vergleichsbereitschaft des Volkswagenkonzerns.