Opel InsigniaBetroffen im Abgasskandal

Seit 2008 gehört der Insignia zur Opel-Produktpalette und seit 2017 läuft die zweite Generation vom Band. Die erste Generation ist hingegen vom Dieselskandal betroffen. Bei Überprüfungen des Opel Insignia 2,0 Liter Diesel (125 kw) der Modelljahre 2013 bis 2016 mit der Abgasnorm Euro 6 stellte das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung fest. Diese kann zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß führen und muss deshalb entfernt werden.

Opel hält die Abschalteinrichtungen für zulässig und legte Widerspruch gegen den vom KBA angeordneten Rückruf ein. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein. wies den Eilantrag allerdings zurück, weil schwerwiegenden Gründe dafür vorlägen, dass die Auffassung des KBA, dass die Abschalteinrichtungen unzulässig sind, zutreffend ist.

Zudem kam es im Oktober 2018 auch zu einer Razzia an den Opel-Standorten in Rüsselsheim und Kaiserslautern. Bei den Ermittlungen dreht es sich um den Verdacht von Abgasmanipulationen bei Diesel-Fahrzeugen.

„Der Abgasskandal ist auch bei Opel-Kunden angekommen. Neben Software-Updates mit ungewissen Folgen für den Motor, leiden sie auch unter dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge.

Durch den Rückruf des KBA steht praktisch fest, dass die Fahrzeuge einen Mangel haben und die Käufer ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Schadensersatzansprüche können sowohl gegen den Händler als auch gegen den Hersteller geltend gemacht werden. Dabei können geschädigte Kunden von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal profitieren. Hier haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben.

„Der Abgasskandal ist auch bei Opel-Kunden angekommen. Neben Software-Updates mit ungewissen Folgen für den Motor, leiden sie auch unter dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge. Durch den Rückruf des KBA steht praktisch fest, dass die Fahrzeuge einen Mangel haben und die Käufer ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

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