Opel CascadaBetroffen im Abgasskandal

Mit dem Cascada präsentierte Opel 2013 wieder ein Cabriolet. Ende 2019 wird die Produktion voraussichtlich wieder eingestellt werden. Ausgerechnet in die Jahre dazwischen fällt der Dieselskandal, von dem auch der Cascada betroffen ist. Das KBA rief den Opel Cascada 2,0 Liter Diesel zurück, weil eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden muss, die im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden führen kann.

Opel hält die Abschalteinrichtungen für zulässig und legte Widerspruch gegen den vom KBA angeordneten Rückruf ein. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein. wies den Eilantrag allerdings zurück, weil schwerwiegenden Gründe dafür vorlägen, dass die Auffassung des KBA, dass die Abschalteinrichtungen unzulässig sind, zutreffend ist.

Zudem kam es im Oktober 2018 auch zu einer Razzia an den Opel-Standorten in Rüsselsheim und Kaiserslautern. Bei den Ermittlungen dreht es sich um den Verdacht von Abgasmanipulationen bei Diesel-Fahrzeugen.

„Der Abgasskandal ist auch bei Opel-Kunden angekommen.

Neben Software-Updates mit ungewissen Folgen für den Motor, leiden sie auch unter dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge. Durch den Rückruf des KBA steht praktisch fest, dass die Fahrzeuge einen Mangel haben und die Käufer ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Schadensersatzansprüche können sowohl gegen den Händler als auch gegen den Hersteller geltend gemacht werden. Dabei können geschädigte Kunden von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal profitieren. Hier haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben.

„Der Abgasskandal ist auch bei Opel-Kunden angekommen. Neben Software-Updates mit ungewissen Folgen für den Motor, leiden sie auch unter dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge. Durch den Rückruf des KBA steht praktisch fest, dass die Fahrzeuge einen Mangel haben und die Käufer ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

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