Rückruf Mercedes VitoUnzulässige Abschalteinrichtung

Daimler hat Manipulationen von Abgaswerten stets zurückgewiesen. Das KBA konnte der Autobauer aber offensichtlich nicht überzeugen. Mit Bescheid vom 23. Mai 2018 ordnete die Behörde den verpflichtenden Rückruf für den Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel Euro 6 an. Als Grund gibt die Behörde an, dass sie bei der Überprüfung des Modells unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hat, die sich auf das SCR-Abgasreinigungssystem beziehen. Aufgrund der Abschalteinrichtungen könne es im realen Straßenverkehr zu erhöhten Stickoxid-Emissionen kommen. Von dem Rückruf sind weltweit knapp 5000 Mercedes Vito betroffen, von denen rund 1370 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind.

Daimler steht auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind und hat deshalb Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Eine aufschiebende Wirkung hat der Widerspruch allerdings nicht.

Der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Mercedes Vito war bereits im Februar 2018 aufgekommen. Dabei ging es um den Verdacht, dass zu wenig von der zur Abgasreinigung notwendigen Harnstofflösung AdBlue eingespritzt wird.

Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Betroffene Mercedes-Käufer stehen nun vor dem Problem, dass sie ein Software-Update mit ungewissen Auswirkungen auf den Motor aufspielen lassen sollen.

Zudem sind Dieselfahrzeuge durch den Abgasskandal und drohenden Fahrverboten von einem enormen Wertverlust betroffen. Betroffene Mercedes-Kunden können sich aber wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen.“

Dabei können die betroffenen Mercedes-Käufer von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal profitieren. Hier haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass VW die Kunden durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. „Ähnliches dürfte auch bei Mercedes gelten. Auch hier haben Gerichte Mercedes bereits zum Schadensersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Schadensersatzansprüche können sowohl gegen den Hersteller als auch gegen den Händler geltend gemacht werden. Ansprüche gegen den Händler müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen geltend gemacht werden.

Rechtsanwalt Dr. Hartung: Betroffene Mercedes-Käufer stehen nun vor dem Problem, dass sie ein Software-Update mit ungewissen Auswirkungen auf den Motor aufspielen lassen sollen. Zudem sind Dieselfahrzeuge durch den Abgasskandal und drohenden Fahrverboten von einem enormen Wertverlust betroffen. Betroffene Mercedes-Kunden können sich aber wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen.

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