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Schadensersatz beim VW Touareg Diesel

LG Heilbronn Az.: (III) 5 O 117/18

Schadensersatz beim VW Touareg Diesel

Der VW-Abgasskandal beschränkt sich nicht auf Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Er hat auch die Fahrzeuge der Oberklasse mit dem größeren 3-Liter-Motor wie den VW Touareg erreicht. Auch bei diesen Fahrzeugen können Schadensersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchgesetzt werden.

Das bestätigt u.a. ein Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 30. November 2018 (Az.: (III) 5 O 117/18). In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Klägerin einen VW Touareg 3,0 Liter TDI im März 2015 gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Motor des Typs EA 897 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Die Klägerin machte Schadensersatzansprüche aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend, da auf dem Prüfstand mehr Harnstoff eingespritzt werde, um die Emissionswerte zu mindern, während dieser Modus im Straßenverkehr nicht aktiviert sei und die Grenzwerte deutlich überschritten würden.

Das LG Heilbronn bestätigte den Schadensersatzanspruch. In dem VW Touareg sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und die Klägerin sei durch die Manipulation der Emissionswerte vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätte sie das Fahrzeug nicht gekauft, so das Gericht. Daher habe sie einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Sie kann das Fahrzeug zurückgeben und VW muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Dabei spiele es keine Rolle, dass der Motor nicht von VW, sondern von der Konzerntochter Audi gebaut wurde. „Dementsprechend kommt dieser Motor nicht nur im VW Touareg, sondern auch in verschiedenen Audi-Modellen zum Einsatz, so dass auch bei diesen Modellen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Schadensersatzansprüche können ebenso bei neueren Modellen des VW Touareg mit der Abgasnorm Euro 6 geltend gemacht werden. Auch hier gibt es inzwischen verbraucherfreundliche Gerichtsurteile. Rechtsanwalt Dr. Hartung konnte z.B. Schadensersatzansprüche für einen Käufer eines VW Touareg mit 3-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6 am LG Mönchengladbach durchsetzen. Das LG entschied, dass VW den SUV zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss.

„Auch nach den jüngsten Hinweisen des BGH und der Oberlandesgerichte Köln und Karlsruhe stehen die Chancen im Abgasskandal Schadensersatzansprüche durchzusetzen immer besser. Die Forderungen können sich gegen Hersteller und / oder Händler richten. Ansprüche gegen den Händler auf Mangelbeseitigung müssen allerdings innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist bei Neuwagen und der einjährigen Frist bei Gebrauchtwagen geltend gemacht werden“, so Dr. Hartung.