VW Abgasskandal: Passat-Käufer erhält Schadensersatz
Landgericht Bielefeld 6 O 218/17
Im VW-Abgasskandal haben Geschädigte gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen durchzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Volkswagen aufgrund der Abgasmanipulationen die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Mit Urteil vom 27. Juli 2018 hat z.B. auch das Landgericht Bielefeld entschieden, dass VW schadensersatzpflichtig ist und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 6 O 218/17).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2011 einen VW Passat Diesel gebraucht bei einem Händler gekauft. In dem VW Passat war der Motor EA 189 mit der Manipulationssoftware verbaut. Nach dem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ließ er zwar das Software-Update aufspielen, klagte aber auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Das Landgericht Bielefeld gab der Klage mit noch nicht rechtskräftigem Urteil weitestgehend statt. Durch die Abgasmanipulationen habe VW dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt, so das LG Bielefeld.
In Unkenntnis der Abgasmanipulationen habe der Kläger das Fahrzeug erworben und damit einen für ihn wirtschaftlich nachteiligen Vertrag abgeschlossen. Der Kaufvertrag sei für den Kläger schon deshalb nachteilig, weil kein verständiger Kunde ein Fahrzeug mit einer gesetzeswidrigen Software erwerben würde, wenn es dadurch zu Problemen mit der Betriebserlaubnis kommen kann. Durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einer illegalen Motorsteuerungssoftware habe VW den Schaden herbeigeführt. Daher müsse VW das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrene Kilometer erstatten.
„So wie das Landgericht Bielefeld haben schon zahlreiche andere Gerichte entschieden und sehen VW im Abgasskandal in der Haftung“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Es bestehen daher gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen.