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Passat 2,0 TDI zurückgeben – so geht das

Sachmangel durch Update nicht behoben

Passat 2,0 TDI zurückgeben – so geht das

Betroffene Dieselskandal-Opfer stellen sich oft die Frage nach dem Ablauf eines Verfahrens z. B. gegen die Audi AG oder gegen Volkswagen. Am Beispiel eines VW Passat 2,0 TDI aus dem Jahr 2010 kann das ganz gut erklärt werden.

Grundsätzlich ist das Auto betroffen, man kann das durch Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN-Abfrage) auch auf der VW-Homepage nachprüfen.

Da es durch die Verwendung einer illegalen Einrichtung zur Abschaltung der Abgasnachbearbeitung zu einem Sachmangel kommt, der auch durch eine Rückrufaktion nicht abgestellt werden kann, da die Maßnahmen eines Rückrufes andere Sachmängel hervorrufen, z. B. Reparatur-Anfälligkeit, höheren Verbrauch, Wertverlust, etc. Die Folgen und die Risiken dieses Sachmangels muss der Besitzer nicht tragen, daher entsteht ein Rückgabeanspruch gegenüber dem Hersteller, weil der Händler nur zwei Jahre lang zur Verantwortung gezogen werden kann im Rahmen der sogenannten Gewährleistungspflicht auf Sachmängel. Danach ist der Hersteller der Anspruchsgegner.

Nun steht für unseren Passat 2,0 TDI aus dem Jahr 2010 die Betroffenheit fest und auch die rechtliche Grundlage. Das Gleiche gilt auch für jeden Tiguan 2,0 TDI, jeden A4 2,0 TDI und jeden Touran 2,0 TDI und natürlich für die Mutter aller Volksagen: den Golf 2,0 TDI.

Nun kommen wir zum Punkt Verjährung: Ansprüche aus einem Sachmangel verjähren zwei Jahre nach Kenntnis. Den Ausgangstermin markiert Winterkorns Geständnis im September 2015, sodass die Ansprüche auf einen einfachen Sachmangel Ende 2017 verjährt gewesen wären – allerdings verlängert sich ein Anspruch um ein Jahr, wenn der Sachmangel vom Hersteller in betrügerischer Absicht herbeigeführt worden ist.

Dr. Hartung: „Die Betrugsabsicht hat VW-Chef Winterkorn in einer Pressekonferenz öffentlich zugegeben. Es sind also alle Grundsätzlichkeiten für eine erfolgversprechende Klage gegeben!“

Leider werden nicht alle Verfahren gewonnen. Woran liegt das?

Dr. Hartung: „Wenn das Fahrzeug exzessiv genutzt wurde kann es unter Umständen zur Richtersprüchen kommen, die den wirtschaftliche Schaden des Klägers als gering einstufen. Zudem kommt es ab und an zu Fällen, in denen es nach Ansicht des Richters nicht um einen erlittenen Schaden, sondern nur um den wirtschaftlichen Gewinn geht. Daher kommt es in erster Instanz vor dem Landgericht in seltenen Fällen zu Klageabweisungen.“ Aber VW Passat 2.0 TDI sind Dauerläufer, doch selbst Modelle mit einer Kilometerleistung von über 200.000 Kilometern wurden bereits erfolgreich zurückgegeben.

Kläger sollten daher auf jeden Fall in die zweite Instanz gehen. Im Rahmen einer Berufung muss VW in Folge der Beweislastumkehr nachweisen, dass kein Schaden entstanden ist und keine Betrugsabsicht vorliegt. Dies nachzuweisen fällt den Wolfsburgern aber schwer insbesondere, weil die Richter in der Berufungsinstanz verwertbare Informationen verlangen und diese Daten von VW unter Geheimhaltung gestellt wurden. Damit lässt sich die oft zitierte Aussage belegen: „VW vergleicht sich in der 2. Instanz“ – VW vergleicht sich oder tritt gar nicht erst an, was dann im Rahmen eines Versäumnisurteils zur Anerkennung des Klägeranspruchs führt,

Wie sieht so ein Urteil aus?

Dr. Hartung: „In aller Regel muss der Kaufpreis wie im Kaufvertrag genannt erstattet werden Zug um Zug gegen die Rückgabe des Fahrzeugs. Im Rahmen einer unter Umständen fälligen Nutzungsentschädigung kommt es zu einer entsprechenden Berechnung mit Abzug der Nutzung. Die daraus entstehende Gesamtsumme ist in jedem Fall deutlich höher als der Gebrauchtwagenwert.

Wer zahlt das denn alles?

Im Fall unseres Passat 2,0 TDI ist die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung Formsache. Die „RSV“ übernimmt alle Kosten. Weigert sich die Versicherung, dann gibt es juristische Mittel wie z. B. eine Deckungsschutzklage.

Oder besser gleich zu Myright?

Es gibt zahlreiche Unternehmen, die „Stärke in der Gemeinschaft“ propagieren. Allerdings lässt sich der größtmögliche Schadensersatzanspruch ohne Abzüge nur in Form einer Individualklage realisieren. Dr. Hartung: „Hier liegt auch der große Vorteil gegenüber Sammelklagen-Anbietern wie z. B. Myright. Nach gewonnener Klage müssen Sie Ihre Ansprüche mit niemandem teilen!“ Liegt keine Rechtsschutzversicherung vor, dann bleibt noch, das Verfahren selbst zu finanzieren, was angesichts der hohen Erfolgsaussichten Sinn macht.

Wir warten auf die Sammelklage

Das ist ähnlich wie beim Warten auf’s Christkind: Die Stimmung ist gut, aber was dabei herauskommt ist völlig unklar. Dr. Hartung: „Das ist so unklar, dass selbst wir Juristen aktuell nicht wissen, wie das alles vonstatten gehen soll. Auch wenn die Zeit drängt: es gibt dazu aktuell keinerlei Infos, ob es eine Klage im Abgasskandal geben wird.“ Es hat sich noch kein Verband entschlossen, die Planung einer Sammelklage öffentlich zu gestalten.

Dr. Hartung ist Herausgeber des Portals www.pkw-rueckgabe.de und Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.