VW muss Schadensersatz bei VW Touran leisten

OLG Düsseldorf I-15 U 18/19 - Urteil vom 30.01.2020

VW hat im Abgasskandal die nächste Schlappe vor einem Oberlandesgericht kassiert. Das OLG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 30. Januar 2020, dass Volkswagen einen von Abgasmanipulationen betroffenen VW Touran 2,0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: I-15 U 18/19). Das OLG Düsseldorf bestätigte im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil.

Der Kläger sei durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das OLG. Zudem habe der Kläger auch Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden, z.B. Steuernachforderungen.