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Daimler muss auf Anordnung des KBA weitere Mercedes-Modelle zurückrufen

Kraftfahrt-Bundesamt ordnet neue Rückrufe an

Daimler muss auf Anordnung des KBA weitere Mercedes-Modelle zurückrufen

Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) muss Daimler weitere Mercedes-Modelle zurückrufen. Grund für den Rückruf ist, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. Funktionen, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren, entfernen muss.

Das KBA veröffentlichte die Rückrufe am 7. Januar 2020. Insgesamt sind nach Angaben der Behörde weltweit rund 25.000 Fahrzeuge betroffen, davon etwa 6.000 in Deutschland. Im Einzelnen sind folgende Modelle von dem aktuellen Rückruf des KBA betroffen:

• Mercedes SLK, Baujahre 2015 – 2017, Baureihe R172 mit OM651 und der Abgasnorm Euro 6
• Mercedes GLE, Baujahre 2015 – 2018, Baureihe 166
• Mercedes E-Klasse, Baujahre 2013 – 2014, Baureihe 212 mit NAG 3
• Mercedes C-Klasse und S-Klasse, Baujahre 2013 – 2016, Baureihen 205Hybrid, 222Hybrid
• Mercedes E-Klasse, Baujahre 2014 -2016, Baureihe 207

Für Daimler sind es nicht die ersten Rückrufe, die das KBA wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hat. Schon 2018 musste der Autobauer nach eigenen Angaben europaweit etwa 670.000 Diesel-Fahrzeuge, davon ca. 280.000 in Deutschland zurückrufen.

Weitere Rückrufe folgten 2019 und auch im neuen Jahr setzt sich die Rückruf-Welle offensichtlich fort.

Bei den betroffenen Fahrzeugen soll ein Software-Update aufgespielt und unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. Funktionen, die die Abgasreinigung reduzieren, entfernt werden. Welche Auswirkungen ein Software-Update für den Verbrauch, Leistung oder Langlebigkeit des Motors hat, ist ungewiss. Gleichzeitig müssen die Besitzer mit einem weiteren Wertverlust ihrer Diesel-Fahrzeuge rechnen.

„Betroffene Mercedes-Kunden müssen sich jedoch nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern können sich wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Der BGH hat bereits Anfang 2019 klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt und der Käufer Anspruch auf Ersatz hat.

Ein solcher Mangel lässt sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen. Das haben bereits zahlreiche Gerichte im VW-Abgasskandal entschieden und den Käufern Schadensersatz zugesprochen. Ebenso haben verschiedene Gerichte inzwischen auch Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt. „Im Abgasskandal bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die Autohersteller durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.