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Abgasskandal – Kaufvertrag über Skoda Yeti muss rückabgewickelt werden

Urteil LG Arnsberg I-2 O 744/18

Abgasskandal  – Kaufvertrag über Skoda Yeti muss rückabgewickelt werden

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat im Abgasskandal Schadensersatz für die Käuferin eines Skoda Yeti Ambition 2.0 TDI durchgesetzt. Das Landgericht Arnsberg entschied mit Urteil vom 8. August 2019, dass die Klägerin das Fahrzeug zurückgeben kann und VW ihr den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: I-2 O 744/18).

Die Klägerin hatte den Skoda Yeti im Jahr 2012 von privat als Gebrauchtwagen gekauft. Wie sich herausstellte, ist auch dieses Modell vom VW-Abgasskandal betroffen. Nach dem Rückruf des Fahrzeugs ließ die Klägerin das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend – mit Erfolg.

Durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten habe VW die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. VW habe im großen Umgang und mit erheblichen technischen Aufwand gesetzliche Umweltvorschriften ausgehebelt und zugleich die Endkunden manipulierend beeinflusst, führte das LG Arnsberg aus. Dabei habe VW die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gegenüber den Aufsichtsbehörden und Verbrauchern systematisch verschleiert.

Es sei davon auszugehen, dass diese Täuschung aus kausal für die Kaufentscheidung der Klägerin war und sie den Skoda Yeti bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht erworben hätte. Die Verantwortung für die Abgasmanipulationen müsse sich VW auch zurechnen lassen. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Arnsberg. Die Klägerin hatte den Skoda gebraucht für 24.300 Euro gekauft und fuhr rund 130.000 Kilometer mit ihm. Nun kann sie ihn nun zurückgeben und VW muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 12.700 Euro für die gefahrenen Kilometer  erstatten. Die Klägerin erhält noch rund 11.600 Euro plus Zinsen.

„So wie das Landgericht Arnsberg haben inzwischen zahlreiche Gerichte, u.a. auch die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe und Koblenz entschieden und VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Die Rechtsprechung hat sich im Dieselskandal sehr verbraucherfreundlich entwickelt“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Von dieser erfreulichen Entwicklung können durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher profitieren und ihre Schadensersatzansprüche noch bis Ende 2019 geltend machen.

Auch Verbraucher, die sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, können sich noch umentscheiden und ihre Forderungen in einer erfolgversprechenderen Einzelklage geltend machen. Sie können sich noch bis zum 30. September von der Musterklage abmelden.