Gerichtsurteil gegen Interwetten wegen illegalem Online-Glücksspiel: Interwetten muss an Spieler über 60.000 Euro zurückzahlen!
Ein Spieler bekommt viel Geld von der ausländischen Glücksspielanbieterin Interwetten Gaming zurück – das Landgericht Hildesheim hat dessen Klage wegen unerlaubter Online-Glücksspiele vollständig stattgegeben. Das Urteil stärkt die Verbraucherrechte im digitalen Glücksspielmarkt und setzt ein klares Zeichen gegen Anbieter ohne deutsche Lizenz.
Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 14. Mai 2025 (Az. 3 O 2427/23) einem Kläger Recht gegeben, der seine Verluste aus Online-Casino- und Sportwettenangeboten zurückforderte. Die Richter verurteilten die Anbieterin Interwetten Gaming, die über keine gültige deutsche Lizenz verfügte, zur Rückzahlung einer Summe in Höhe von 60.915,24 Euro zuzüglich Zinsen sowie zur Freistellung von vorgerichtlichen Anwaltskosten. Das Urteil ist ein deutliches Signal an internationale Glücksspielbetreiber, die den deutschen Glücksspielstaatsvertrag missachten.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger über Jahre hinweg Einzahlungen auf ein Spielerkonto bei einem ausländischen Anbieter vorgenommen und dabei erhebliche Beträge für Online-Casinospiele und Sportwetten eingesetzt. Der Anbieter verfügte über eine ausländische Lizenz, nicht jedoch über die nach deutschem Recht erforderliche Erlaubnis für den Betrieb von Online-Glücksspielen in Niedersachsen. Das Gericht stellte fest, dass sämtliche zugrunde liegenden Verträge wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 nichtig seien. Dabei betonte das Gericht, dass der gesetzliche Erlaubnisvorbehalt nicht nur formelle, sondern auch materielle Voraussetzungen umfasst und eine ausländische Konzession die fehlende deutsche Erlaubnis nicht ersetzen kann.
„Das Urteil unterstreicht einmal mehr die Bedeutung des Spielerschutzes im deutschen Glücksspielrecht. Anbieter, die ohne deutsche Lizenz agieren, verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot – mit der Folge, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können“, kommentiert Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Mönchengladbach, die das Verfahren begleitet und das verbraucherfreundliche Urteil erstritten hat (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei ist auf Verbraucher- und Anlegerschutz spezialisiert und hat bereits zahlreiche Urteile gegen unerlaubt agierende Online-Glücksspielanbieter erstritten.
Besonders relevant war in diesem Fall die Frage, ob dem Kläger eine Rückforderung seiner Einsätze trotz der Nichtigkeit der Verträge verwehrt werden könnte – etwa mit dem Argument, er habe die Illegalität des Angebots erkennen müssen. Dies verneinte das Gericht deutlich. Der Kläger habe glaubhaft dargelegt, dass er von der fehlenden deutschen Lizenz des Anbieters keine Kenntnis hatte. Weder die Ausgestaltung der Plattform noch allgemeine Hinweise in Geschäftsbedingungen hätten ausgereicht, um eine solche Kenntnis zu begründen. Auch der Unterhaltungswert der Spiele wurde nicht als rechtlicher Hinderungsgrund für die Rückzahlung anerkannt.
„Verbraucher müssen sich nicht vorwerfen lassen, sie hätten die Illegalität komplexer grenzüberschreitender Lizenzfragen durchschauen müssen. Der Gesetzgeber hat bewusst klare Regelungen geschaffen, um Spieler zu schützen – und die Gerichte setzen dies mit zunehmender Konsequenz durch“, betont Rechtsanwalt Dr. Hartung weiter. Die Entscheidung des Landgerichts Hildesheim steht in einer Reihe ähnlicher Urteile anderer Landgerichte und Oberlandesgerichte, die die Rechtswidrigkeit unlizenzierter Online-Glücksspielangebote betonen und betroffenen Spielern einen Rückzahlungsanspruch zusprechen. Damit wächst auch der Druck auf internationale Anbieter, sich den deutschen Regularien zu unterwerfen – oder das Angebot in Deutschland vollständig einzustellen.