Geld zurück von Tipico: Gericht bestätigt Rückzahlungspflicht bei illegalem Glücksspiel

Das Landgericht Hannover hat erneut ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt und einem Kläger mehr als 21.000 Euro zurückerstattet, die er beim Online-Glücksspielanbieter Tipico verloren hatte. Das Gericht entschied, dass das Anbieten von Glücksspiel ohne behördliche Genehmigung rechtswidrig ist und der Anbieter in diesem Fall verpflichtet ist, die Verluste zu erstatten.

Geld zurück von Tipico: Gericht bestätigt Rückzahlungspflicht bei illegalem Glücksspiel

Das Landgericht Hannover hat einem Spieler Schadensersatz in Höhe von 21.250 Euro zugesprochen, da dieser über mehrere Jahre hinweg bei Online-Glücksspielen und Sportwetten Geld verloren hatte. Zum Zeitpunkt der Wetten verfügte der Anbieter Tipico Co. Limited nicht über eine gültige Lizenz für den deutschen Markt, insbesondere nicht für den Wohnort des Klägers in Niedersachsen. Das Gericht stellte daher einen Verstoß gegen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags 2012 fest und verpflichtete den Anbieter zur Rückzahlung gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob ein Glücksspielanbieter, der über Jahre hinweg ohne gültige nationale Genehmigung tätig war, sich auf die Gültigkeit seiner Verträge mit deutschen Spielern berufen kann. Das Gericht verneinte dies eindeutig. Vielmehr stellte es einen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot fest, das dem Schutz der Spieler dient. Obwohl die Teilnahme an diesen Angeboten freiwillig erfolgte, entfaltet der gesetzliche Schutzzweck des Glücksspielrechts seine Wirkung gerade dann, wenn Verbraucher durch unzureichend kontrollierte Angebote gefährdet werden.

„Die Beklagte berief sich unter anderem auf ihre maltesische Lizenz und argumentierte, dass die Spieler in den AGB auf die Risiken hingewiesen wurden. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Ein Verweis auf eine ausländische Erlaubnis reicht nicht aus, um deutsches Recht zu umgehen. Entscheidend ist, ob eine gültige Lizenz nach deutschem Recht vorlag – und das war im Zeitraum von 2013 bis 2020 unbestreitbar nicht der Fall. Auch die Tatsache, dass der Kläger zeitweise aus dem Ausland spielte, ändert nichts daran, da der Leistungsort am Wohnsitz des Spielers liegt und die Plattform gezielt auf deutsche Verbraucher ausgerichtet war“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung, Rechtsanwalt aus Mönchengladbach und Partner der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei ist auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisiert und hat sich insbesondere auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos fokussiert, nachdem sie das erfolgreiche Urteil vor dem Landgericht Köln erstritten hat.

Besondere Bedeutung erlangte die Entscheidung auch in Bezug auf die rechtliche Bewertung des sogenannten Mitverschuldens. Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass sich der Anbieter nicht darauf berufen kann, der Spieler hätte über die Illegalität des Angebots informiert sein müssen. Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, widerspreche es dem Zweck des Glücksspielrechts, die Verantwortung für gesetzeswidriges Verhalten auf die Nutzer zu übertragen. Das Ziel des Verbots sei es vielmehr, illegale Angebote im Sinne des Spielerschutzes zu unterbinden – nicht, Spieler nachträglich für ihre Teilnahme haftbar zu machen.

Der Anspruch des Klägers konnte auch nicht mit dem Verweis auf Verjährung ausgeschlossen werden. Das Gericht bestätigte einen deliktischen Rückforderungsanspruch gemäß § 852 BGB, der eine Frist von zehn Jahren vorsieht. Zudem wurde der Anbieter aufgrund seines wissentlich rechtswidrigen Handelns ohne Genehmigung als nicht schutzwürdig erachtet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung resultiert auch daraus, dass der Anbieter durch sein unrechtmäßiges Verhalten eine unberechtigte Bereicherung erzielt hat. Eine Argumentation des Anbieters, dass er sich durch ausgezahlte Gewinne oder den angeblichen Unterhaltungswert „entreichert“ habe, wurde vom Gericht zurückgewiesen.

Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung unterstreicht: „Dieses Urteil reiht sich in eine zunehmende Zahl von Entscheidungen deutscher Gerichte ein, die klar zugunsten der geschädigten Spieler ausfallen. Besonders bemerkenswert ist, dass viele Gerichte nicht nur die formale Rechtslage berücksichtigen, sondern den Spielerschutz als zentrales Ziel des Glücksspielrechts hervorheben. Wer in der Vergangenheit bei Anbietern ohne gültige Lizenz Verluste erlitten hat, sollte seine Situation überprüfen lassen. Die Chancen auf eine Rückerstattung waren noch nie so gut wie jetzt.“