Rechtsanwalt Bußgeldrecht in Mönchengladbach

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Das Bußgeldrecht ist ein zentraler Bereich des Straßenverkehrsrechts und betrifft in der Praxis einen Großteil aller Verfahren vor den Ordnungsbehörden – insbesondere bei Verkehrsverstößen. Etwa 95 % aller Bußgeldverfahren betreffen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten bundesweit bei:

  • Geschwindigkeitsverstößen
  • Abstandsverstößen
  • Rotlichtverstößen
  • Fahrverboten
  • Problemen mit dem Führerschein
  • MPU und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Probezeitmaßnahmen
  • Bußgeldbescheiden
  • Radarkontrollen und Lasermessungen
  • Messfehlern und fehlerhaften Gutachten
  • Verjährungsfragen und Identitätsgutachten

Bußgeldverfahren – Massenjustiz vermeiden, individuelle Rechte sichern

Gerade im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten hat sich eine schnelle, routinierte gerichtliche Praxis etabliert. Entscheidungen werden oft im Minutentakt getroffen – ohne ausreichend auf die individuellen Umstände der Betroffenen einzugehen. Wer ohne fachlichen Beistand auftritt, riskiert, dass wesentliche entlastende Argumente ungehört bleiben.

Doch die Konsequenzen sind häufig gravierend: Ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahren kann sowohl beruflich als auch privat erhebliche Einschränkungen mit sich bringen. Besonders in Berufen mit Fahrverpflichtung kann dies zur Existenzgefährdung führen.

Typische Sanktionen im Verkehrsrecht – und wie man sich wehrt

Viele Sanktionen im Verkehrsrecht beruhen auf Regelsätzen, die im Bußgeldkatalog festgelegt sind. Ab einem Bußgeld von 60 Euro droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg. Je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes sind auch Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis möglich – etwa bei:

  • Innerorts über 31 km/h zu schnell
  • Außerorts über 41 km/h zu schnell
  • Mehrfache Geschwindigkeitsverstöße
  • Abstandsverstöße unter 3/10 des halben Tachowerts

Fahrradfahrer aufgepasst

Auch für Fahrradfahrer gelten spezifische Regelungen. Viele Ordnungswidrigkeiten auf dem Fahrrad können ebenfalls mit Punkten oder Bußgeldern geahndet werden – teils mit überraschend strengen Folgen. (Mehr Infos: bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fahrrad)

Verteidigung mit Augenmaß – engagiert und strategisch

Unser Ziel ist es, die Verfahren nicht einfach durchlaufen zu lassen, sondern sie aktiv und konfliktbereit zu führen – dort, wo es erforderlich ist. Wir prüfen insbesondere:

  • Ob Messverfahren korrekt durchgeführt wurden
  • Ob Messgeräte zugelassen und geeicht waren
  • Ob Verjährung eingetreten ist
  • Ob eine Identitätsverwechslung vorliegt
  • Ob mildernde Umstände geltend gemacht werden können

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Fälle, in denen berufliche Folgen drohen. In bestimmten Konstellationen ist es möglich, vom Regelfahrverbot abzusehen, wenn etwa der Arbeitsplatz gefährdet ist. Solche Umstände müssen jedoch gut vorbereitet und überzeugend vorgetragen werden, um vor Gericht Gehör zu finden.

Chancen nutzen – mit professioneller Unterstützung

Viele Mandanten sind überrascht, wie oft eine fundierte Verteidigung zu einem besseren Ergebnis führt. Dabei geht es nicht um das „Vermeiden von Strafen um jeden Preis“, sondern um die Wahrung Ihrer Rechte im Ordnungswidrigkeitenverfahren – sachlich, durchdacht und auf Augenhöhe mit den Behörden.

Verlassen Sie sich nicht auf Halbwissen oder Ratschläge aus dem Bekanntenkreis. Vertrauen Sie stattdessen auf die Erfahrung und Expertise unseres Fachanwalts für Bußgeldrecht. Wir beraten Sie kompetent über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten im Bußgeldverfahren – persönlich, diskret und effektiv.

Ihre Ansprechpartner bei Dr. Hartung Rechtsanwälte:

Unsere Anwaltskanzlei in Mönchengladbach „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ ist eine auf die aktuellen Bedürfnisse von Geschädigten in vielen Lebensbereichen fokussierte Rechtsanwaltskanzlei.

 

Dr. Gerrit W. Hartung

Dr. Gerrit W. Hartung

Christian Schneider


Rulan M. Dölken


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