Urteil zu Online-Glücksspielen: Spieler bekommt Verluste von Bwin erstattet!

Das Landgericht Marburg hat die Rechte der Verbraucher im Bereich illegalen Online-Glücksspiels gestärkt: Ein Anbieter wurde verurteilt, einem Verbraucher erhebliche Spielverluste zurückzuerstatten. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Anbieter ohne deutsche Lizenz nicht nur rechtliche Grenzen überschreiten, sondern auch zur Rückzahlung verpflichtet werden können.

Urteil zu Online-Glücksspielen: Spieler bekommt Verluste von Bwin erstattet!

Das Urteil des Landgerichts Marburg (Az. 1 O 19/24) bezieht sich auf die Rückforderung von Verlusten, die ein Verbraucher bei der Teilnahme an Online-Glücksspielen und Sportwetten auf einer Plattform ohne deutsche Lizenz erlitten hat. Der Kläger setzte insgesamt 16.946 Euro ein, erhielt jedoch lediglich 300,60 Euro zurück, was einen Verlust von 16.645,40 Euro zur Folge hatte. Diesen Betrag forderte der Kläger von der Beklagten, einem Anbieter mit Sitz in Gibraltar, zurück. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Beklagte, die Firma ElectraWorks mit der Plattform www.bwin.com, zur Rückzahlung des Verlusts in Höhe von 16.645,40 Euro. Der Einwand der Verjährung wurde zurückgewiesen, da der Kläger nachweislich nicht grob fahrlässig gehandelt hatte und die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen war.

Der Kläger beteiligte sich zwischen Juni 2016 und April 2017 an Online-Glücksspielen und virtuellen Automatenspielen auf der Plattform bwin.com, die von der Beklagten betrieben wurde. Obwohl die Beklagte über eine Glücksspiellizenz aus Gibraltar verfügte, besaß sie keine Lizenz gemäß dem deutschen Glücksspielrecht, die laut § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) erforderlich gewesen wäre. Die Beklagte verteidigte sich mit dem Argument, dass der Kläger sich entweder bewusst oder fahrlässig der Information über die fehlende Lizenz entzogen habe, was der Kläger jedoch bestritten hat.

„Das Gericht entschied, dass die Glücksspiele der Beklagten gegen § 284 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) verstießen, da diese ohne die erforderliche behördliche Genehmigung öffentlich angeboten wurden. Infolgedessen erklärte es die betreffenden Verträge gemäß § 134 BGB für nichtig. Das Gericht hob hervor, dass § 284 StGB als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB dient, dessen Zweck es ist, die wirtschaftliche Ausbeutung der Spielleidenschaft zu verhindern und Spieler vor Manipulationen zu schützen. Die Tatsache, dass die Beklagte keine deutsche Lizenz besaß, erfüllte den Tatbestand dieses Schutzgesetzes“, so Dr. Gerrit W. Hartung, Rechtsanwalt der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de), einer Kanzlei, die sich auf den Anleger- und Verbraucherschutz spezialisiert hat. Neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals hat sich die Kanzlei auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos konzentriert. Dr. Hartung erstritt das erfolgreiche Urteil vor dem Landgericht Marburg.

Die Beklagte konnte nicht belegen, dass der Kläger über die Unzulässigkeit ihres Angebots informiert war oder diese durch einfache Recherchen hätte erkennen können. Das Gericht betonte, dass der Kläger nicht dazu verpflichtet war, alle verfügbaren Quellen zu prüfen, um sich über die rechtliche Situation eines Angebots zu vergewissern. Er durfte sich auf den professionellen Eindruck der Plattform verlassen.

Das Urteil unterstreicht die strengen Vorgaben des deutschen Glücksspielstaatsvertrags und den Schutz von Verbrauchern vor illegalem Glücksspiel. Anbieter, die ohne eine deutsche Lizenz operieren, können zur Rückerstattung von Verlusten verpflichtet werden, selbst wenn sie Lizenzen aus anderen Ländern besitzen. Für Spieler stärkt das Urteil ihre Rechte, während Betreiber dazu aufgefordert werden, ihre Aktivitäten rechtlich abzusichern, um Haftungsrisiken zu vermeiden.