Abgasskandal - Käufer eines Porsche Macan bekommt Geld zurück
Landgericht Köln 36 O 265/18
Mit Urteil vom 23. Januar 2020 hat das Landgericht Köln dem Käufer eines Porsche Macan S Schadensersatz zugesprochen (Az.: 36 O 265/18). Porsche habe den Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Köln.
Der Kläger hatte den Porsche Macan S mit 3-Liter-V6-Dieselmotor des Typs EA 897evo im Juni 2018 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellte bei dem Modell mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung fest. Dabei handelte es sich um die sog. „Aufheizstrategie“. Diese sorgt für einen geringeren Stickoxid-Ausstoß, ist aber fast ausschließlich im Prüfmodus wirksam und im realen Straßenverkehr kaum aktiviert.
Das KBA ordnete daher den Rückruf an. Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend. Das Landgericht Köln gab der Klage weitgehend statt. Auch wenn Porsche den Motor nicht selbst hergestellt, sondern von Audi bezogen hat, sei der Autobauer zum Schadensersatz verpflichtet.
Denn Porsche habe das Fahrzeug mit dem mangelbehafteten Motor in den Verkehr gebracht. Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung habe dem Fahrzeug die Stilllegung gedroht. Ein Käufer dürfe aber davon ausgehen, dass ein Fahrzeug die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und die Typengenehmigung nicht durch Täuschung erschlichen wurde, führte das LG Köln aus. Das Fahrzeug habe daher nicht den berechtigten Erwartungen des Klägers entsprochen und er sei bereits mit dem Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags geschädigt worden. Der Schaden könne auch nicht durch ein Software-Update beseitigt werden, so das LG Köln. Der Kläger habe daher einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.
„Der von Audi entwickelte 3-Liter-Dieselmotor wurde nicht nur von Porsche verwendet, sondern kommt auch in diversen Audi-Modellen zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für verschiedene Modelle bereits einen Rückruf angeordnet. Betroffene Verbraucher haben in diesen Fällen gute Aussichten Schadensersatzansprüche durchzusetzen, da sie vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden. Das haben neben dem LG Köln auch andere Gerichte bereits entschieden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.