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Nach Software-Update - Abgasreinigung wird bei Temperaturen unter 10 Grad abgeschaltet

LG Düsseldorf 7 O 166/18 - Unzulässige Abschalteinrichtung

Nach Software-Update - Abgasreinigung wird bei Temperaturen unter 10 Grad abgeschaltet

Der VW-Abgasskandal erreicht eine ganz neue Dimension. Auch mit dem Software-Update werden die Abgaswerte weiter manipuliert, die Diesel sind nach wie vor schmutzig und stoßen weitaus mehr Emissionen in die Luft als sie dürften. Die Konsequenz können Fahrverbote und der Verlust der Zulassung für die Fahrzeuge sein, obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Software-Updates sogar genehmigt hat.

Das ARD-Magazin Kontraste vom 5. September 2019 und ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 7 O 166/18) zeigen auf, dass sich bei den vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeugen mit dem Motor EA189 die Emissionswerte nicht verbessert haben. Dahinter steckt ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung, das VW zwar für legal und aus Motorschutzgründen für notwendig hält, das vom LG Düsseldorf aber klar als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wurde. Denn nach dem Software-Update arbeitet die Abgasreinigung nur bei Außentemperaturen zwischen 10 und 32 Grad Celsius. Bei höheren und kühleren Temperaturen wird sie ausgeschaltet. „Mit anderen Worten: Beim Software-Update wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung durch eine andere ersetzt – und das KBA hat auch noch mitgespielt und das Update freigegeben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Für das LG Düsseldorf ist die Freigabe durch das KBA unerheblich. Es sei nicht Sache der Behörde die Gesetze auszulegen, sondern Aufgabe der Gerichte. Und nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf stellt dieses Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung dar und erfüllt nicht die EU-Vorgaben. Von einer ausnahmsweise zulässigen Abschalteinrichtung könne keine Rede sein.

Denn „bei den in hiesigen Breitengraden an mehr als 6 Monaten regelmäßig vorherrschenden Temperaturen – wo selbst in kühleren Sommernächten Temperaturen von unter 10 Grad nicht ungewöhnlich sind – und somit regelmäßig bei solchen Betriebsbedingungen, die bei normalem, bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Personenkraftwagens typischerweise vorliegen, eine Abschalteinrichtung eingreifen muss“ würde dies zu einer Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses führen, erklärte das Gericht.

Vom Abgasskandal waren allein in Deutschland rund 2,5 Millionen Diesel-Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda betroffen. Bei einem Großteil davon wurde ein Software-Update aufgespielt. „Trotzdem halten die Fahrzeuge Abgas-Grenzwerte nicht ein und sind teilweise sogar noch schmutziger als vorher. Das heißt, diesen Fahrzeugen droht der Verlust der Zulassung, weil sie EU-Vorgaben nicht einhalten. Da spielt es keine Rolle, dass das KBA offenbar beide Augen bei der Zulassung des Updates zugedrückt hat. Im Abgasskandal stehen wir wieder ganz am Anfang und die betroffenen Fahrzeuge sind mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Die betroffenen Fahrzeug-Halter müssen sich diese Entwicklung nicht gefallen lassen. Schadensersatzklagen gegen den Hersteller sind immer noch möglich. „Die Fahrzeugbesitzer wurden nun ein zweites Mal getäuscht. Sie können auch nach der Installation des Software-Updates die Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz verlangen. Die Rechtsprechung hat sich sehr verbraucherfreundlich entwickelt und wir setzen die Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten auch durch“, sagt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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