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VW verschickt Zugangsdaten für das Onlineportal

Briefaktion startete am 18. März 2020

VW verschickt Zugangsdaten für das Onlineportal

Einen Tag früher als angekündigt hat Volkswagen erste Informationen zu den heiß erwarteten Vergleichsangeboten an den Personenkreis verschickt, den der Konzern zum Abschluss der Musterfeststellungsklage für anspruchsberechtigt hält. Das sind angeblich rund 260.000 aktuelle oder ehemalige Volkswagenbesitzer, die das entsprechende Fahrzeug im Register angemeldet haben, in Deutschland wohnen und das Auto nicht nach dem 1. Januar 2016 gekauft haben.

Das Angebot kommt allerdings nicht – wie erwartet – per Post. Es gibt lediglich eine Anweisung, wie das zur Abwicklung eingerichtete Portal im Internet bedient werden kann.

Forderungen können ausschließlich über dieses Portal oder über die angegebene Hotline-Nummer übermittelt werden. Das muss bis zum 20. April geschehen, wenn man den Anspruch nicht verlieren will.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung warnt davor, den Vergleich vorschnell einzugehen. „VW-Besitzer, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten diese in Anspruch nehmen und das Angebot auf jeden Fall nicht annehmen, um den Weg für eine eigene Klage frei zu machen!“ Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte prüft auch Möglichkeiten der Prozesskostenfinanzierung. Anwälte benötigen nur die Zugangsdaten, um den Vergleich für ihre Mandanten abzuwickeln.

 

Hier könnte dann deutlich mehr drin sein, denn der Bundesgerichtshof wird am 5. Mai darüber entscheiden, ob Autoherstellern überhaupt eine Nutzungsentschädigung zusteht. Ohne Abzug dieser Nutzungsentschädigung steht den Opfern nicht nur – wie angeboten – 15 % des Neupreises zu, sondern der volle Kaufpreis zuzügl. Zinsen.

Wer in diesen Tagen kein Vergleichsangebot bekommen hat und daher trotz Anmeldung nicht zu den Anspruchsberechtigten gehört, der sollte sich auf jeden Fall juristisch beraten lassen. Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: „Deutsche Landgerichte sehen das mit dem Kaufdatum deutlich flexibler als die Streit-Parteien in der Musterfeststellungsklage!“

Volkswagen trägt auf jeden Fall die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung in Höhe von 190 Euro. Hartung: „Das sollten alle, die in diesen Tagen ein Schreiben bekommen, auf jeden Fall in Anspruch nehmen!“

Das Schreiben beinhaltet die Zugangsdaten für „mein-vw-vergleich.de“ – Das Portal kann allerdings erst ab dem 20. März 2020 genutzt werden.